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Gast

Wahrheitspflicht des Vermieters

Der neue Vermieter hat die Eigentumswohnung geerbt. Bei seiner persönlichen Vorstellung beim Mieter gibt er eine falsche Anschrift an. Als der Mieter den Mietvertrag ordnungsgemäß kündigt mit Einschreiben mit Rückschein . stellt sich nach 2 Monaten heraus, dass der Vermieter seit Jahren an einer anderen Stelle seit mehreren Jahren wohnt.
Ist das arglistige Täuschung zwecks längere Sicherung der Mieteinnahme ?
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Antworten (1)
hphersel
Frag besser einen Anwalt für Mietrecht. In jeder Stadt gibt es eine Niederlassung des Mieterschutzbundes.
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