Frage stellen
Gast

was passiert, wenn ich den Strafbefehl aus der Schweiz wegen eines Verkehrsdeliktes über 770 SFr mißachte?

Frage beantworten Frage Nummer 104976 Frage melden
Antworten (3)
bh_roth
Nichts. Es gibt kein Abkommen mit der Schweiz.
Melden
status-quo-fan
Allerdings kann es bei der Wiedereinreise sehr unangenehm werden: die beschlagnahmen auch Autos und versteigern die dann.
Melden
Musca
man kann das als Sottise empfinden, man muß es aber nicht.
Melden