Wird das Wahlrecht im September verweigert,
wenn man ungeimpft und ungetestet ist?
Bei der letzten kleinen Wahl stand ein Mann vor mir, der hat sich geweigert eine Maske aus medizinischen Gründen anzuziehen. Er hat gedroht zu gehen. Es wurde ihm ein Gesichtsschild angeboten usw., es wurden ihm viele Brücken gebaut. Es geht mir bei dieser Frage nicht um den Sinn, der ist bekannt und hinreichend erörtert. Es geht mir um die rechtliche Sache, wenn es spitz auf spitz kommt, kann der Mann die Wahl anfechten? Oder ist es geregelt das der Mann von der Wahl ausgeschlossen werden darf wenn, der diesmal nicht freiwillig geht? Oder auch aus welchen anderen Gründen dürfen eigentlich berechtigte Wähler von der Wahl ausgeschlossen werden darf.
Bei der letzten kleinen Wahl stand ein Mann vor mir, der hat sich geweigert eine Maske aus medizinischen Gründen anzuziehen. Er hat gedroht zu gehen. Es wurde ihm ein Gesichtsschild angeboten usw., es wurden ihm viele Brücken gebaut. Es geht mir bei dieser Frage nicht um den Sinn, der ist bekannt und hinreichend erörtert. Es geht mir um die rechtliche Sache, wenn es spitz auf spitz kommt, kann der Mann die Wahl anfechten? Oder ist es geregelt das der Mann von der Wahl ausgeschlossen werden darf wenn, der diesmal nicht freiwillig geht? Oder auch aus welchen anderen Gründen dürfen eigentlich berechtigte Wähler von der Wahl ausgeschlossen werden darf.
Antworten (2)
Er hat noch am Wahlabend die Möglichkeit, sich Briefwahlunterlagen zu besorgen und persönlich einzuwerfen.
Er hat daher keinen Anspruch auf Einlass in das Wahllokal, alleine damit wird er nicht von der Wahl ausgeschlossen.
Er hat daher keinen Anspruch auf Einlass in das Wahllokal, alleine damit wird er nicht von der Wahl ausgeschlossen.
Wenn er die Gesundheit anderer riskiert, ja oder erst 5 Minuten vor der Schließung des Wahllokals so erscheint, will er provozieren.
Wähler werden schon immer früh benachrichtigt. Er kann in Ruhe lange vor dem Wahltag seine Briefwahlunterlagen anfordern und den Beleg rechtzeitig einwerfen.
Stell dir vor, er hätte offene TB, wie hätte die Wahlleitung reagiert?
Ich mache mir über etwas andere Gedanken. In dem Bezirk, in dem ich Wahlhelferin bin, da leben überdurchschnittlich sehr gebildete Menschen.
In den letzten Jahren wollten immer mehr Erziehungsberechtige ihre 5jährigen Kinder mit in die Kabine nehmen. Bei dieser Wählerschaft kann ich davon ausgehen, dass die Kinder bereits lesen und schreiben können. Die Erziehungsberechtigten davon zu überzeugen, dass die Kinder nicht mit in die Wahlkabine gehen dürfen, weil das Wahlgeheimnis verletzt wird, hat oft zu entrüsteten Reaktionen der Erwachsenen geführt?
Hattest Du diese Klientel auch?
Wähler werden schon immer früh benachrichtigt. Er kann in Ruhe lange vor dem Wahltag seine Briefwahlunterlagen anfordern und den Beleg rechtzeitig einwerfen.
Stell dir vor, er hätte offene TB, wie hätte die Wahlleitung reagiert?
Ich mache mir über etwas andere Gedanken. In dem Bezirk, in dem ich Wahlhelferin bin, da leben überdurchschnittlich sehr gebildete Menschen.
In den letzten Jahren wollten immer mehr Erziehungsberechtige ihre 5jährigen Kinder mit in die Kabine nehmen. Bei dieser Wählerschaft kann ich davon ausgehen, dass die Kinder bereits lesen und schreiben können. Die Erziehungsberechtigten davon zu überzeugen, dass die Kinder nicht mit in die Wahlkabine gehen dürfen, weil das Wahlgeheimnis verletzt wird, hat oft zu entrüsteten Reaktionen der Erwachsenen geführt?
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