Gast
Wohnung gekauft während der Trennung
Ich habe mit während der zwei jährigen Trennung eine Wohnung gekauft gehört diese zum Zugewinn
Antworten (4)
Nein, Stichtag ist der Tag der Trennung. Allerdings wird die Frage nach dem Geld zum Erwerb gestellt, wenn das aus dem gemeinsamen Vermögen bis zum Tag der Trennung stammt, halbe-halbe.
Maßgeblich ist meines Wissens nach der Zeitpunkt, zu dem die Scheidung eingereicht wurde.
Ansonsten ist der Kauf einer Wohnung kein Zugewinn, sie muss ja auch bezahlt werden, bzw. wird ein dafür aufgewandter Kredit gegen gerechnet.
Zugewinn wäre allerdings die Wertsteigerung, sofern ihr Euch nur getrennt, aber keine Scheidung eingereicht habt.
Ansonsten ist der Kauf einer Wohnung kein Zugewinn, sie muss ja auch bezahlt werden, bzw. wird ein dafür aufgewandter Kredit gegen gerechnet.
Zugewinn wäre allerdings die Wertsteigerung, sofern ihr Euch nur getrennt, aber keine Scheidung eingereicht habt.
@Matthew
Du hast recht.
Stichtag für die Vermögensaufstellung ist nicht die Scheidung, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag an den anderen zugestellt wurde.
(Copy&paste)
Du hast recht.
Stichtag für die Vermögensaufstellung ist nicht die Scheidung, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag an den anderen zugestellt wurde.
(Copy&paste)