"Und ein jeder bekehre sich von seinem bösen Wege und vom Frevel seiner Hände! Wer weiß? Vielleicht lässt Gott es sich gereuen und wendet sich ab von seinem grimmigen Zorn, dass wir nicht verderben", steht in der Geschichte von Jona in der evangelischen Bibel. In Zeiten der Not kleidete man sich in Säcken, aß nichts und trank nichts, um Gott wieder gnädig zu stimmen.
Seit der Antike wurden Buß-und Bettage abgehalten, doch erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte man zur Buße einen festen Tag ein. Dieser fällt seither auf den Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, elf Tage vor dem ersten Advent. In diesem Jahr ist das der 20. November.
Welche Bundesländer haben am Buß- und Bettag frei?
Von 1981 bis 1994 war der Buß- und Bettag in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Im darauffolgenden Jahr entschied sich die Bundesregierung jedoch dazu, den Feiertag zu streichen, um den Beitrag der Arbeitgeber zur Pflegeversicherung aufzufangen. Letztere wurde 1995 eingeführt und sorgte für eine höhere finanzielle Belastung der Arbeitgeber. Heute gilt der Buß-und Bettag nur noch in Sachsen als gesetzlicher Feiertag und beschert den Bewohnern einen arbeitsfreien Tag. Das Bundesland hatte sich vehement gegen die Streichung des Feiertages gewehrt, die sächsischen Arbeitnehmer zahlten zum Ausgleich 0,5 Prozent mehr ihres Brutto-Gehaltes in die Pflegeversicherung ein.
Mit einer Ausnahmeregelung kommen heute auch Berlin und Bayern daher. In der süddeutschen Großstadt, die zu weiten Teilen katholisch geprägt ist, haben alle Schüler und Schülerinnen am Buß- und Bettag frei. Berlin stellt es seinen evangelischen Schülern frei, ob sie an diesem Tag den Unterricht besuchen möchten oder nicht. Keine Ausnahme gibt es allerdings für die Erwachsenen. Auch in Bayern stehen die Lehrer zwar vor leeren Klassenräumen, müssen die freie Zeit jedoch für Unterrichtsvorbereitungen oder Lehrgänge nutzen.