Chronologie Der Mordfall Jennifer

Der Mordfall Jennifer

Im Mordprozess um den Tod der von der Insel Rügen stammenden 16-jährigen Jennifer hat das Kieler Landgericht am Montag gegen den Angeklagten die Höchststrafe verhängt. Das Gericht verurteilte den 37-Jährigen zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Der Prozess musste im August neu aufgerollt werden, weil der erste Prozess im Mai geplatzt war.

20. September 2002

Nach einem abendlichen Treffen mit einer Freundin in Neumünster verschwindet Jennifer auf dem Weg zu ihrer Wohnung spurlos.

24. September 2002

Nachdem der Vater des Mädchens eine Vermisstenanzeige aufgegeben hat, wendet sich die Polizei an die Öffentlichkeit.

25. September 2002

Eine Anwohnerin findet auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne in Neumünster die Turnschuhe und eine Hose der vermissten 16-Jährigen.

27. September 2002

Die Leiche eines jungen Mädchens wird nur wenige hundert Meter von Jennifers Wohnung entfernt gefunden.

28. September 2002

Nach einer Obduktion steht fest, dass es sich um die Leiche Jennifers handelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft starb das Mädchen «einen unnatürlichen Tod durch Gewalteinwirkung».

29. September 2002

Die Polizei teilt mit, dass sie die Leiche nach Hinweis einer Zeugin gefunden hat. 30. September 2002: Die Polizei nimmt einen Tatverdächtigen fest, ohne die Öffentlichkeit zu informieren.

1. Oktober 2002

Das Amtsgericht Neumünster erlässt gegen den festgenommenen Neumünsteraner Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes. Der Mann war mehrfach wegen gewalttätiger sexueller Straftaten verurteilt worden und für mehrere Jahre hinter Gittern. Er soll sich unmittelbar vor Jennifers Ermordung am Tatort aufgehalten haben.

2. Oktober 2002

Die Polizei informiert die Öffentlichkeit über die Verhaftung des Tatverdächtigen.

7. Mai 2003

Prozessbeginn vor dem Kieler Landgericht. Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Laut Anklage soll er das Mädchen aus sexuellen Motiven angegriffen und «mit stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Hals» getötet haben.

14. Mai 2003

Die Schwurgerichtskammer gibt einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen eine Schöffin statt. Damit ist der Prozess um den Sexualmord geplatzt und muss neu angesetzt werden.

13. August 2003

Der Prozess wird vor dem Kieler Landgericht vollständig neu aufgerollt.

29. August 2003

Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten und darüber hinaus die so genannte besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass der Gelegenheitsarbeiter das ahnungslose Mädchen "in Tötungsabsicht" angefallen, sich an ihm vergangen und es mit massiver Gewalt getötet habe.

8. September 2003

Das Landgericht Kiel verurteilt den Angeklagten zu lebenslanger Haft plus Sicherungsverwahrung.

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