Hannover Peinlicher Fehler: Pflegekasse schickt Beileidsbekundung an einen Toten

Zwei Frauenhände öffnen einen Brief
Die Frau des Verstorbenen entdeckte den makaberen Brief (Symbolbild)
© Getty Images
Die DAK hat eine Beileidsbekundung an einen Verstorbenen adressiert. Darin schreibt die Krankenkasse auch, der Verstorbene könne noch Widerspruch gegen sein Pflegegeld einreichen. 

Stefan Timmermann (Name geändert) war schon tot, als in seinem Briefkasten eine Beileidsbekundigung von der DAK landete. Der 66-Jährige war an Krebs gestorben. Seine Angehörigen hatten die DAK darüber informiert. Einen Tag nach seiner Beerdigung bekamen sie dann das Schreiben, das an den Toten adressiert war, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet. 

"Sehr geehrter Herr Timmermann", schreibt die DAK laut der Zeitung, "zum Tode von Stefan Timmermann sprechen wir Ihnen unsere Anteilnahme aus."

Seine Frau reagierte mit Humor auf das makabere Schreiben 

Seine verwitwete Frau reagierte humorvoll. "Mein Mann hatte einen ausgeprägten Sinn für schwarzen Humor, vermutlich hätte er mit mir herzlich darüber gelacht", sagte sie der Zeitung. 

In dem Schreiben wird dem Toten auch mitgeteilt, dass er Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 2072,30 Euro habe. Gegen diese Entscheidung könne er auch Widerspruch einlegen. Auch darauf reagierte seine Frau mit Humor. "Dass mein verstorbener Mann Widerspruch einlegt, ist ja nicht sehr wahrscheinlich. Ich müsste schon versuchen, den Brief in den Himmel zu faxen, doch ich weiß nicht, ob er dort ankommt."

Die DAK hat sich mittlerweile bei der Familie entschuldigt. 

ame

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