Was ist in der EU-Verordnung gemeint mit "nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben"?
Nährwertbezogene Angaben auf der Packung beschreiben, wie viel von einem Nährstoff im Produkt steckt: "hoher Vitamin- C-Gehalt", "fettarm" oder "zuckerfrei" liest man da zum Beispiel. Gesundheitsbezogene Angaben sagen, wie ein Lebensmittel im Körper wirkt ("stärkt die Knochen").
Steht jetzt auf allen Lebensmitteln, wie viel Fett und Zucker sie enthalten?
Nein. Nur wenn ein Hersteller sein Produkt mit einer Nährwert- oder Gesundheitsangabe versehen will, muss er Infos zum Gehalt an Kalorien, Proteinen, Kohlenhydraten, Fett, Zucker, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium dazu drucken.
Darf jedes Lebensmittel mit positiven Begriffen beworben werden - auch fette Chips und Süßigkeiten?
Nicht unbedingt. Bis 2009 setzt die EU-Kommission Grenzwerte für ungünstige Nährstoffe wie Fett, Zucker oder Salz fest. Reißt ein Produkt gleich mehrere dieser Latten, disqualifiziert es sich für positive Aufschriften. Wird nur ein einziger Wert überschritten, etwa bei Bonbons mit zu viel Zucker, muss neben einer Positivbotschaft wie "enthält Vitamin C" auch ein Warnhinweis auf reichlich Zucker prangen.
Ab wann steht das alles auf der Packung?
Die Verordnung enthält großzügige Übergangsfristen: So dürfen Hersteller ihre Lebensmittel, die sie vor dem 1. Juli hergestellt haben, weiter mit eigenen Sprüchen vermarkten - und zwar bis 2009.
Was ändert sich jetzt schon?
Verbraucher können bei 24 nährwertbezogenen Angaben sicher sein, dass ein Produkt hält, was es verspricht*: Wo "fettarm" draufsteht, dürfen künftig bei festen Lebensmitteln nur noch drei Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten sein. "Light"-Produkte müssen 30 Prozent weniger Kalorien haben als herkömmliche Waren. Allerdings gibt es ein Hintertürchen: Abweichende Nährwertangaben, die schon vor 2006 in einem Land der EU erlaubt waren, dürfen noch bis 2010 weiter verwendet werden.
Werden Werbesprüche wie "... verleiht Flügel" und "... macht Kinder froh" verboten?
Nein. Solche Slogans sind keine Nährwert- oder Gesundheitsangaben und bleiben erlaubt. Verboten werden aber allgemeine Behauptungen wie "steigert das Wohlbefinden".
*Alle 24 Angaben im Anhang der Verordnung, im Internet unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/ 2007/l_012/l_01220070118de00030018.pdf