Germanwings-Absturz 33 Familien warten noch auf finanzielle Hilfe

50.000 Euro zahlt die Lufthansa den Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes. 111 Familien haben die finanzielle Soforthilfe erhalten, doch 33 warten noch. Anwälte prüfen nun eine US-Klage.

Die Lufthansa hat damit begonnen, den Hinterbliebenen der Germanwings-Opfer Soforthilfen auszuzahlen. Der Betrag von 50.000 Euro pro Opfer sei laut Informationen der "Bild am Sonntag" bereits in 111 Fällen ausgezahlt worden sein. Dennoch würden noch 33 Familien auf eine Geldzahlung warten, so die Zeitung.

Laut Anwalt Dr. Christopf Wellens, der 16 Familien vertritt, befänden sich einige bereits in "existenzbedrohlichen Situationen". Da bislang keine Totenscheine ausgestellt worden wären, könnten Hinterbliebene weder Lebensversicherungs- noch Rentenansprüche geltend machen und auch mögliche Erbfragen könnten nicht geregelt werden.

Die Überbrückungshilfe werde umgehend gezahlt, sobald alle erforderlichen Daten und Dokumente vorlägen, erläuterte ein Lufthansa-Sprecher gegenüber der DPA. Über die endgültige Höhe der individuellen Entschädigung werde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. "Sobald der Anspruch für uns nachvollziehbar wird, zahlen wir", zitiert die "Bild" Airline-Sprecher Helmut Tolksdorf. Das Versicherungskonsortium der Lufthansa hat 300 Millionen Dollar für die Kosten des Flugzeugabsturzes zurückgestellt.

Anwälte prüfen US-Klage

Zusätzlich soll aber auch geprüft werden, ob die Hinterbliebenen vor einem Gericht in den USA auf Schadensersatz klagen können. "Wir haben Gespräche mit den Anwälten amerikanischer Hinterbliebenen geführt", sagte Professor Elmar Giemulla, der unter anderem die Angehörigen der 16 getöteten Schüler aus Haltern vertritt, der "Bild am Sonntag". Dazu seien Gespräche mit den Anwälten amerikanischer Hinterbliebener geführt worden.

"Die amerikanischen Kollegen werden für uns einen Antrag stellen", sagte Giemulla. "Dann entscheidet ein US-Richter, ob auch die deutschen Hinterbliebenen ihre Forderungen in den Vereinigten Staaten geltend machen dürfen." Hintergrund ist dem Bericht zufolge, dass im Gegensatz zu den USA das deutsche Recht in der Regel keinen emotionalen Schadensersatz für Hinterbliebene von Flugzeug-Abstürzen vorsieht.

Bei dem Absturz der Maschine aus Barcelona waren am 24. März in den französischen Alpen 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Copilot soll die Maschine nach den bisherigen Erkenntnissen absichtlich zum Absturz gebracht haben.

DPA
kgi/DPA/AFP

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