Gerichtsprozess Hamburg: Angeblicher Säure-Anschlag einer Prostituierten auf Freier

Angeklagte Cindy B. hält sich einen Ordner vors Gesicht
Wegen gefährlicher Körperverletzung stand Cindy B. am Donnerstag vor einem Hamburger Gericht.
© Ulrich Perrey/ / Picture Alliance
Damit "alle Bakterien abgetötet werden", soll eine Prostituierte ihrem Freier Desinfektionsmittel mit Salzsäure auf den Penis gesprüht haben. Nun steht sie vor Gericht.

Nachts um vier Uhr bestellte sich René P. zwei Prostituierte in seine Wohnung in Hamburg-Bergedorf. Es sollte sein erster Dreier werden. Was dann passierte, hatte er sich vermutlich anders vorgestellt: Eine der beiden Frauen soll ihm ein Gemisch aus einer zwölfprozentigen Salzsäurelösung und Desinfektionsmitteln in den Intimbereich gesprüht haben.

"Nach den Händen hat sie meinen Penis eingesprüht und mich gewarnt, dass es ein bisschen brennt, weil da Salzsäure mit drin ist. Die wäre dafür da, dass alle Bakterien abgetötet werden", sagt der 27-jährige Handwerker. Er geht daraufhin zur Polizei und zeigt sie an.

"Salzsäure aufs beste Stück? Also, ich hätte da gezuckt"

Am Donnerstag trafen sich die Prostituierte und ihr Freier im Amtsgericht Hamburg-Mitte wieder. Der 23-jährigen Angeklagten Cindy B. zufolge habe sich der Vorfall anders als von René P. behauptet zugetragen: Sie hatte ihm Desinfektionsmittel lediglich auf die Hände gesprüht. "Das war noch nass. Ich habe ihm gesagt, bitte nicht den Schwanz anfassen, könnte brennen – dafür muss man ja kein Professor sein", sagt sie. Jedoch hätte ihr Freier nicht auf sie gehört und sich selbst stattdessen im Intimbereich berührt.

"Salzsäure aufs beste Stück? Also, ich hätte da gezuckt", sagt die vorsitzende Richterin. René P. aber scheinbar nicht. "Na ja, ich habe gedacht, wenn es für die Hygiene ist", so der 27-Jährige.

Richterin ermahnt Kläger mehrmals

Noch zwei Tage später hätte er ein Taubheitsgefühl am Glied gespürt. Der Polizei gegenüber erzählte er seinerzeit allerdings nichts von den Verletzungen. Wieso – unklar. "Bild" zufolge wollte er eventuell einfach nur sein Geld zurück – obwohl er sich bei der Gerichtsverhandlung nicht mal mehr an den Preis für den Dreier erinnern konnte.

Auch schilderte er vor Gericht den Ablauf der Geschehnisse anders als bei der Polizei. Die Richterin ermahnte ihn mehrmals in scharfen Worten – bis sie auf seine weitere Aussage verzichtete. Kopfschütteltend hatte sie bekanntgegeben, dass auf die Angaben dieses Zeugen keine Verurteilung gestützt werden könne. Also wurde die Angeklagte freigesprochen.

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Trotz Freispruch geht der Prozess weiter

Nichtsdestotrotz wird der Gerichtsprozess am 18. Februar 2022 fortgesetzt. Dann soll ein Nürnberger Tourist gehört werden, der behauptet, von Cindy B. in der Herbertstraße betrogen worden zu sein. Laut Anklage soll die 23-Jährige am 26. Juli 2019 gemeinsam mit der 28 Jahre alten Mitangeklagten einen anderen Freier beraubt haben. Sie soll den Mann in der Herbertstraße auf St. Pauli angesprochen und in ein Zimmer in der Nähe gelockt haben. Dort versperrte die 28-Jährige demnach die Tür und forderte die PIN-Nummer seiner Bankkarte. Die Frauen hätten gedroht, einen Türsteher zu alarmieren. Dieser würde ihn "grün und blau schlagen". Der eingeschüchterte Freier habe die PIN-Nummer angegeben, woraufhin die Angeklagten 890 Euro von seinem Konto abhoben. Die 23-Jährige bestritt, den Kunden bedroht zu haben. Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu, äußerte sich aber nicht selbst.

Quellen:  "Bild", dpa

jha

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