Ein Pfarrer aus Krefeld soll einen Diakon erschreckt haben – obwohl dieser unter einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten hat. Der Gottesmann soll das gewusst haben und ist deshalb wegen Körperverletzung angeklagt. Am Freitag beginnt vor dem Amtsgericht Mönchengladbach der Prozess gegen den 48-Jährigen.
Laut Anklage war dem Pfarrer bekannt, dass der Diakon auf Erschrecken mit Dissoziation bis hin zu Panikattacken einschließlich Krämpfen reagiert. Dennoch soll der Angeklagte sich im Frühjahr 2024 in der Sakristei einer Kapelle hinter den damals 58-Jährigen gestellt und laut "Päää" gerufen haben. Einige Monate später soll er ihn vor einem Gottesdienst erneut von hinten erschreckt haben.
Krefelder Diakon vor Schreck fast kollabiert
Wie es bei Gericht heißt, litt der Kirchenmitarbeiter nach der ersten Attacke tagelang. Beim zweiten Mal sei er noch mit Mühe und Not nach Hause gekommen und fast kollabiert. In der Folge habe er sich wieder in psychiatrische Behandlung begeben.
Der Fall muss öffentlich verhandelt werden, weil der Pfarrer einen bereits verhängten Strafbefehl in Höhe von 14.000 Euro nicht zahlen will. Das Problem bei der Strafe ist nicht die Höhe der Tagessätze, sondern deren Menge. Mit den verhängten 140 Tagessätzen würde der Pfarrer als vorbestraft gelten, weil die Schwelle von 90 Tagessätzen überschritten wäre.