Panne bei künstlicher Befruchtung "Falsche" Mutter darf Zwillinge behalten

Der Horror aller Eltern: Bei einer künstlichen Befruchtung ist es in Italien zur Verwechslung gekommen. Zwei Elternpaare stritten um das Sorgerecht für die Babys. Grund für die Panne war der Nachname.

Nach einer Verwechslung bei einer künstlichen Befruchtung in Italien hat die Justiz zugunsten der Frau entschieden, die die Zwillinge ausgetragen hat. Der Embryo der leiblichen Eltern war versehentlich einer anderen Frau eingepflanzt worden. Doch genai diese Frau darf die Babys - Zwillinge - jetzt behalten. Richterin Silvia Albano entschied in Rom: Der Sorgerechtsanspruch der eigentlichen Eltern entspreche nicht den Interessen der Kinder. Gemäß italienischem Recht gehörten die Kinder "zu der Mutter, die sie geboren hat".

Bereits in den ersten Tagen nach der Geburt am vergangenen Wochenende hätten die Zwillinge eine "affektive Bindung" zu ihren Eltern aufgebaut, erklärte die Richterin. Als Vater der Kinder gilt der Mann des ersten Paares, da die Eizelle mit seinen Spermien befruchtet worden war. Nach geltendem Recht wird er jedoch nur dann auch legal als Vater eingetragen, wenn seine Frau in der Geburtsurkunde erklärt, dass die Kinder in der Ehe geboren worden seien.

Der Irrtum geht offenbar auf die ähnlichen Nachnamen der beiden Paare zurück. Nach Angaben der Zeitung "La Repubblica" sind fünf von sieben Buchstaben identisch. Die Verwechselung war bei einem Gentest im dritten Schwangerschaftsmonat entdeckt worden. Dabei kam heraus, dass weder die werdende Mutter noch ihr Partner die biologischen Eltern der Zwillinge sind. Das Paar weigerte sich jedoch, die Kinder den klagenden Eltern zu überlassen. Diese zogen deshalb vor Gericht.

Richterin sieht "menschliches Drama" der Eltern

Die leiblichen Eltern äußerten sich erfreut über die Geburt der Zwillinge, bedauerten aber, "dass wir nicht das Glück hatten, unsere Neugeborenen in den Armen zu halten". Das andere Paar sagte der Zeitung "La Stampa": "Wir können ihren Schmerz nachvollziehen, und auch wir leiden. Wir haben vorgeschlagen, dass wir uns treffen, aber sie haben uns nicht geantwortet."

Richterin Albano erklärte, sie sehe das "menschliche Drama" für die leiblichen Eltern. Doch hätten sie nach der Panne im Krankenhaus nur Recht auf eine Entschädigung.

AFP
jen/AFP

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