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Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel: GKV-Verband fordert mehr Transparenz

Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich für mehr Transparenz bei den Mehrkosten für medizinische Hilfsmittel ausgesprochen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. "Krankenkassen sollten erfahren, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit zu zusätzlichen Kosten führen", erklärte der Verband. Dazu fehlten aber qualitative Daten, für die es noch immer keine gesetzliche Grundlage gebe.
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Urteil: Verkauf von Medizinprodukten mit Payback-Punkten ist unzulässig

Der Verkauf von Hörgeräten und anderen Medizinprodukten mit vollen Payback-Punkten ist unzulässig. Bei den Payback-Wertgutschriften handle es sich um eine Werbegabe, die nach dem Heilmittelwerbegesetz auf "geringwertige Kleinigkeiten" beschränkt seien, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Die Wertgrenze zulässiger Geschenke bei der Abgabe nicht preisgebundener Arzneimittel und Medizinprodukte zogen die Karlsruher Richter bei einem Euro. (Az.: I ZR 43/24)
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BGH urteilt Donnerstag zu Payback-Wertgutschriften beim Kauf von Hörgeräten

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.45 Uhr) ein Urteil zu Payback-Wertgutschriften für den Kauf von Hörgeräten. Der Händler Amplifon warb mit der Gutschrift: Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Wegen der hohen Kaufpreise von bis zu 4500 Euro von Hörgeräten wertete die Wettbewerbszentrale dies als gesetzlich verbotene "Werbegaben". (Az.: I ZR 43/24)
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Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung

Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich die Frage, wie weit Werbung für Hörgeräte gehen darf. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Anbieter Amplifon. Dieser warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)