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Gericht: Klimaschutzpolitik der Bundesregierung rechtswidrig
STORY: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und die Ampel-Koalition zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht gab damit am Donnerstag Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe statt. Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben kommt. O-Ton Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe: „Wir freuen uns über dieses sehr eindeutige Urteil dieses Gerichts. Das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Und es bedeutet jetzt, die Bundesregierung muss die fehlgeleitete Klimapolitik korrigieren. Sie müssen Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, die Maßnahmen enthalten, die wirklich die Klimaziele erreichbar machen. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Deutschland.“ Die Umweltverbände hatten geklagt, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Mengen von Klimagasen im Verkehrs- und Bausektor überschritten wurden. Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe, wonach das zuständige Ministerium eigentlich mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatte das abgelehnt. Mit dem Verweis darauf, dass das Klimaschutzgesetz verändert werde. Demnach sollen die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet und sektorübergreifend. Das ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden. Für die Bundesregierung ist das Urteil eine erneute juristische Niederlage in einem wichtigen Themenfeld. Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde zugelassen.