Fund in Köln, Urteil in Chemnitz Babyleichen im Müll entsorgt

Grausiger Fund in einer Kölner Müllsortieranlage: Dort hat ein Mitarbeiter die Leiche eines Babys entdeckt. In einem ähnlichen Fall ist in Chemnitz eine 18-jährige Frau wegen Totschlags verurteilt worden. Sie hatte ihr neugeborenes Baby erstickt und die Leiche im Müll entsorgt.

Bei dem Sortieren von Papiermüll hat ein Mitarbeiter eines Kölner Entsorgungsbetriebs am Freitag die Leiche eines Säuglings entdeckt. Der Junge sei in eine Plastiktüte oder eine andere Plastikumhüllung eingewickelt gewesen, sagte eine Polizeisprecherin.

Es handele sich um ein einige Tage altes Baby, möglicherweise auch um ein Neugeborenes. Zur Todesursache konnte die Sprecherin noch nichts sagen. Die Kinderleiche müsse zunächst obduziert werden. Weitere Einzelheiten wollte die Polizei nicht mitteilen.

18-Jährige wegen Totschlags verurteilt

Unterdessen ist in Chemnitz eine 18-jährige Frau in einem ähnlichen Fall verurteilt worden. Sie hatte ihr Neugeborenes erstickt und im Müll entsorgt und wurde jetzt vom Landgericht Chemnitz wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Der tote Junge war im April in einem Sack auf einer Müllsortieranlage in Wiesenbad (Sachsen) gefunden worden. Das Kind wurde laut Gericht erstickt. Die Frau habe die Atemwege des Kindes mit einem Gegenstand oder sogar mit der bloßen Hand zugehalten. Die Jugendkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die zur Tatzeit 17-Jährige hatte laut einem Gerichtssprecher in der nichtöffentlichen Verhandlung angegeben, sie sei unmittelbar nach der Geburt ohnmächtig geworden. Als sie erwachte, sei das Baby tot gewesen. Sie habe es dann in die Mülltonne geworfen.

Dem Sprecher zufolge war das Gericht aber der Auffassung, dass diese Darstellung nicht mit den Verletzungen des Kindes an Körper, Kopf, Mund, Nase und Kinn übereinstimmte. Diese seien etwa mit einem Sturz der Angeklagten nicht zu erklären. Das Gericht sei deshalb der Ansicht gewesen, dass die Mutter ihrem Kind Gewalt angetan habe. Als Motiv werde angenommen, dass ein Kind nicht in die Lebenssituation der jungen Frau gepasst habe.

DPA
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