Großbritannien Grausamer Mord - 15-jährige Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt

Zur Tatzeit waren sie gerade einmal 13 und 14 Jahre alt: Zwei Teenagerinnen hatten im Dezember 2014 eine 39-Jährige zu Tode geprügelt. Bei der Urteilsverkündung brachen sie in Tränen aus.

Der grausame Mord an einer 39-Jährigen durch zwei verwahrloste Mädchen hatte Großbritannien im Dezember 2014 erschüttert - am Donnerstag wurden die heute 15-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie müssen mindestens 15 Jahre hinter Gittern bleiben. Nach dem Urteilsspruch brachen die Mädchen in Tränen aus, Reue hatten sie indes zu keinem Zeitpunkt des siebenwöchigen Prozesses gezeigt.

Die Heimkinder, zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alt, waren häufig zu Saufgelagen bei ihrer Bekannten Angela W. in deren Wohnung in der englischen Industriestadt Hartlepool gekommen. Aus einem unbekannten Grund gingen sie an einem Dezemberabend auf ihr Opfer los, schlugen stundenlang mit einem Topf, einer Schippe, einem Fernseher und einem Schraubenzieher auf sie ein. Die Autopsie ergab 80 Kopfverletzungen.

"Ihr habt ihr drei Finger gebrochen, als sie versuchte, sich zu schützen", warf der Richter den Angeklagten vor. "In unserer Gesellschaft ist es schwer vorstellbar, dass zwei so junge Mädchen zu solch barbarischer Gewalt fähig sind", sagte Staatsanwalt Gerry Wareham.

Selfies mit sterbendem Opfer

Während des Gewaltexzesses sprach ein Mädchen über ihr Handy mit einer Freundin, die sie sagen hörte: "Los, schlag ihr den Kopf ein, schlag zu." Im Internet stellten die Mädchen Selfies ein, auf denen im Hintergrund das sterbende Opfer zu sehen ist.

Um 02.00 Uhr am Morgen riefen sie schließlich die Polizei. Nicht um zu gestehen, sondern um mit einem Streifenwagen zurück ins Heim gefahren zu werden. Weil sie etwas warten mussten, riefen sie gleich nochmal an, denn "es sei etwas kalt". Während die Beamten nichts ahnten, knipste eines der Mädchen ein weiteres Selfie und stellte es auf die Seite des Bilderdienstes Snapchat und dazu den Kommentar: "Ich.... mal wieder in einem Polizeiwagen."

In Deutschland ist für Jugendliche keine lebenslange Haft vorgesehen. Kinder unter 14 sind nicht strafmündig.

AFP · DPA

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