Kachelmann-Prozess Alice Schwarzer verweigert die Aussage

Bedrohte Kachelmann seine Ex-Geliebte mit einem Messer? Zwei Rechtsmediziner halten die Aussage des mutmaßlichen Opfers für widersprüchlich. Die mit Spannung erwartete Zeugenaussage von Alice Schwarzer erwies sich als unspektakulär.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann sind am Mittwoch zwei Rechtsmediziner befragt worden. Die Aussagen der Zeugen vor dem Mannheimer Landgericht war so umfangreich, dass sich die mit Spannung erwartete Befragung von Alice Schwarzer verzögerte. Allerdings entpuppte sich Schwarzers Zeugenaussage als unspektakulär. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten mit dem Therapeuten des mutmaßlichen Opfers befragen. Die Journalistin verweigerte die Aussage. Sie berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin. Dies diene dem Schutz ihrer Informanten, sagte Schwarzer. Die bekannte Feministin berichtet für die "Bild"-Zeitung über den Vergewaltigungsprozess. Aufgrund ihrer Berufung als Zeugin durfte Schwarzer nicht mehr an den Verhandlungen teilnehmen.

Zweifel der Rechtsmediziner

Die Vernehmungen zweier Rechtsmediziner nährten zuvor neue Zweifel an der Tatversion der Ex-Geliebten. Dabei ging es vor allem um Spuren an dem Messer, das Kachelmann laut Anklage seiner ehemaligen Geliebten an den Hals gedrückt haben soll.

Wie der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern vor dem Landgericht Mannheim erklärte, wären deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen, wenn Kachelmann seiner Ex-Freundin das Messer wirklich über längere Zeit an den Hals gedrückt hätte. "Das kann man als Widerspruch darstellen", sagte Mattern auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft. Kachelmanns Ex-Geliebte beschuldigt den Moderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet dies. Mattern hatte das mutmaßliche Opfer dreimal untersucht.

DNA-Spuren fehlen

Auch der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild, der von Kachelmanns Verteidigung als Gutachter benannt wurde, äußerte starke Bedenken gegen die Tatversion des mutmaßlichen Opfers. Die Verletzung am Hals müsste - da sind sich die Rechtsmediziner bislang einig - mit dem Rücken der Klinge verursacht worden sein.

Rothschild sagte, es hätte zumindest DNA-Spuren der Ex-Geliebten am Messerrücken geben müssen. "Dort ist keine DNA, und das ist nicht nachvollziehbar." Er schloss auch aus, dass die Spuren verloren gegangen sein könnten, als die Frau nach der Tat das Messer nochmals anfasste. "Man hätte das Messer auf den Boden schmeißen können. Die Epithelien fallen nicht ab, die bleiben dort dran kleben."

Rothschild sagte weiter, dass auch die Schnittverletzungen an Bauch, Unterarm und Oberschenkel sowie die Hämatome an den Oberschenkeln der Frau nicht zum geschilderten Tatablauf passen würden. Teilweise deute das Muster der Wunden eher auf Selbstverletzungen hin, so der von der Verteidigung ausgewählte Experte.

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bla/DPA

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