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Sekundenschlaf am Steuer Wie ein Lastwagenfahrer sein und das Leben zweier Familien zerstörte

Unausgeruht und unter Medikamenteneinfluss rast ein Lastwagenfahrer im Juli 2015 ungebremst in einen geparkten Polizeiwagen. Beide Beamte kommen sofort ums Leben. Nun sprach das Landgericht das Urteil gegen den Angeklagten.

Voll beladen und ungebremst kracht der Lastwagen in einer Nacht im Juli 2015 von hinten auf ein Polizeiauto. Der Streifenwagen fängt Feuer, zwei Polizisten sind sofort tot. Zeugen des fürchterlichen Unfalls müssen vor dem Landgericht Paderborn die Schreckensmomente noch mal durchleben. Im Prozess fließen Tränen - sowohl bei dem angeklagten Lastwagenfahrer als auch beim Ehemann der getöteten Polizistin. "Wenn ich könnte, würde ich das gerne rückgängig machen", sagt der Angeklagte zum Prozessauftakt am Dienstag. Der Witwer nimmt die Entschuldigung mit stillem Nicken an.

Das Gericht verurteilt den 34 Jahre alten Familienvater aus Bramsche bei Osnabrück schließlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dabei rechnet das Landgericht dem Berufskraftfahrer an, dass er sich zum Prozessauftakt bei den Angehörigen für den Tod der beiden Polizisten entschuldigte und Reue zeigte. Angeklagt war er wegen fahrlässiger Tötung.

Genauer Ablauf des Unglücks unklar

Dass der Berufsfahrer für den Tod der beiden Beamten im Alter von 46 und 51 Jahren verantwortlich ist, ist vor Gericht unstrittig. Wie es aber im Detail zu dem Unglück kam, kann die Verhandlung nicht abschließend klären.

In ersten Vernehmungen direkt nach dem Unfall hatte der Kraftfahrer noch gesagt, der Polizeiwagen sei plötzlich vom Standstreifen auf die Fahrbahn gewechselt. Dafür gab es aber laut Gutachten und Zeugen keine Hinweise. Was aber verwundert: Auto- und Lastwagenfahrer, die in der Nacht des Unfalls hinter dem Unglückslaster fuhren, sahen nicht, dass der 34-Jährige mit seinem Wagen von der rechten Spur auf den Standstreifen gewechselt war. Dabei ist die Autobahn 44 südlich von Paderborn an dieser Stelle über mehrere Kilometer gut einsehbar.

Polizisten verbrannten im Streifenwagen

Der Kfz-Sachverständige stellte allerdings klar, dass die Spuren am Wrack und an der Zugmaschine eindeutig für einen Frontal-Unfall sprechen würden. Der Lastwagen hatte auf dem Standstreifen das Polizeiauto mit voller Wucht von hinten getroffen.

"Das flog wie ein Karussell", sagt ein Zeuge in der Verhandlung.
Mehrere Zeugen hatten noch versucht, die beiden Polizisten aus dem brennenden Wrack zu ziehen. Vor Gericht schildern sie ihre verzweifelten Versuche. Doch nach Aussage des Rechtsmediziners der Universität Münster kamen sie zu spät.

Warum passierte der Unfall? Mit Blick auf diese Frage konzentriert sich das Gericht auf die körperliche Verfassung des Angeklagten. Er saß zu lange am Steuer, nach Gutachteraussagen hatte er die erlaubte Fahrzeit um drei Stunden überschritten.

Der 34-Jährige soll auch über Unwohlsein geklagt haben. Nach eigener Aussage hatte er am Tag vor dem Unfall noch ein Schmerzmittel eingenommen, weil er nach einer Nachtschicht wegen Rückenschmerzen nicht schlafen konnte. In seinem Blut fand ein Gutachter ein Opiat.

Angeklagter war vermutlich fahruntüchtig

Die Menge lag zwar zum Zeitpunkt der Analyse unter dem erlaubten Grenzwert. "Wenn wir aber sehen, wie viel der Körper in der Zeit nach dem Unfall abgebaut hat, war er wohl fahruntüchtig", sagt der Experte. Die ohnehin schon vorhandene Übermüdung sei durch das Opiat noch verstärkt worden.

Es habe klare Anzeichen für eine Übermüdung gegeben, die der Angeklagte auch vor Gericht schildert. "Ein Sekundenschlaf kommt nicht von einem auf den anderen Moment", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. "Darüber ist er einfach hinweggegangen. Das ist schwer einzuordnen, das spricht gegen ihn."

Dass die Gefängnisstrafe am Ende doch zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet der Vorsitzende Richter so: Es gebe schwerere Vergehen, bei denen Alkohol der Grund für einen Unfalltoten sei. "Das ist dann noch deutlich schlimmer", sagt er. "Wir glauben, dass dieser Fall deshalb mit Bewährung richtig bewertet ist."

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