Prozess im tödlichen Zugspitz-Lauf Veranstalter weist Schuld von sich

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Kältetod von zwei Extrembergläufern auf der Zugspitze wird im Prozess gegen den Veranstalter des Rennens das Urteil erwartet. Der Angeklagte Peter K. hatte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jegliche Schuld von sich gewiesen.

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Kältetod von zwei Extrembergläufern auf der Zugspitze wird im Prozess gegen den Veranstalter des Rennens das Urteil erwartet. Der Angeklagte Peter K. hatte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jegliche Schuld von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft München wirft dem 54-Jährigen fahrlässige Tötung der beiden Sportler und fahrlässige Körperverletzung neun weiterer Läufer vor.

Zum Prozess kam es, weil der Unternehmer Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 13.500 Euro eingelegt hatte, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre. Bei dem Extremberglauf zur Zugspitze im Juli 2008 mit 600 Läufern waren die Sportler auf dem Weg zum Gipfel in Schneetreiben und eisige Winde geraten. Ein Teil der Sportler trug auf der Strecke über 16,1 Kilometer und rund 2.000 Höhenmeter nur kurze Hosen und T-Shirts. Zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren starben unter anderem an Unterkühlung. Weitere Sportler mussten unterkühlt und teilweise mit leichten Erfrierungen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

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