Im Prozess um den Tod des völlig abgemagert gestorbenen Babys Lara Mia ist die Mutter in Hamburg zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach die 21-Jährige am Donnerstag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Lara Mia starb im März 2009 im Alter von neun Monaten. Bei ihrem Tod wog das Mädchen nur noch 4,8 Kilogramm, das Doppelte wäre für ein Kind in ihrem Alter normal gewesen.
Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Sie habe die schleichende, aber sichtbare Unterernährung ihres Kindes bemerkt, sagte die Richterin. Die Angeklagte habe aber nicht die nötige Energie und Geduld für das Füttern eines Säuglings aufbringen können. Der Mutter sei bewusst gewesen, dass Lara Mia ohne ärztliche Hilfe sterben werde, das Leiden des Kindes habe sie aber ausgeblendet und keine ärztliche Hilfe geholt. Schließlich habe sie sich mit dem Tod des Kindes abgefunden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe aber nicht aus "Böswilligkeit und kalter Gleichgültigkeit" gehandelt.
Angeklagte nur eingeschränkt empathiefähig
Die Angeklagte sei in schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen, deshalb sei eine normale Persönlichkeitsentwicklung nicht möglich gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Ein Gutachter hatte ihr im Prozess eine eingeschränkte Fähigkeit zur Empathie bescheinigt. Dieser Mangel sei aber keine Entschuldigung für die dramatische Unterversorgung von Lara Mia gewesen, urteilte die Kammer. Im betreffenden Zeitraum sei die Angeklagte schuld- und steuerungsfähig gewesen.
Die Ursache für den Tod von Lara Mia blieb auch im zweiten Verfahren unklar. Ein Gutachter nannte die Mangelernährung als wahrscheinlichen Hauptgrund, schloss aber auch einen plötzlichen Kindstod nicht aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Jugendstrafe für die Angeklagte gefordert. In einem ersten Prozess war sie im Juli vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Mai hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch wieder auf und verwies das Verfahren zurück nach Hamburg.