Schadenersatz nach Videospiel-Aus Richter akzeptieren 100-Millionen-Dollar-Klage gegen Beyoncé

100 Millionen Dollar verlangt der Videospielentwickler Game Five von US-Sängerin Beyoncé Knowles. Die Künstlerin soll vor einem Jahr Vertragsbruch begangen haben, während das Studio am Tanzspiel "Starpower: Beyonce" arbeitete. Ein New Yorker Gericht gab dem Antrag auf Schadenersatz nun statt.

Zwischen US-Sängerin Beyoncé Knowles und dem Videospielentwickler Gate Five herrscht schon seit Längerem "Game Over". Die Entscheidung eines New Yorker Gerichts dürfte die Gräben nun noch weiter vertiefen: Wie die "New York Daily News" am Dienstag berichtete, hat Richter Charles Ramos der Klage der Firma auf Schadenersatz stattgegeben. Es geht um eine Rekordsumme von 100 Millionen US-Dollar.

Rückblick ins Jahr 2010: Gate Five war mit der Umsetzung eines Tanz-Videospiels betreut worden, das mit der Sängerin prominent beworben werden sollte. Kurz vor Weihnachten 2010 soll die Musikerin zusätzliche Gage in einer derartigen Höhe nachgefordert haben, dass sich wichtige Investoren aus dem Projekt zurückzogen. Die Konsequenz: "Starpower: Beyoncé" wurde nie entwickelt, Gate Five meldete Insolvenz an und musste 70 Mitarbeiter vor die Tür setzen.

Nie wieder Videospiele

Die riesige Schadensersatzsumme begründet Gate Five nun damit, dass ihnen durch den Abbruch des Projekts nicht nur die sieben Millionen US-Dollar, die sie ursprünglich investierten, verloren gingen, sondern auch die geschätzten 100 Millionen Dollar Umsatz, die sie sich ausgerechnet hatten, ausblieben.

Neben Schadenersatz fordert Gate Five außerdem ein Unterlassungsurteil, dass es der Sängerin unmöglich machen würde, jemals wieder an einem Videospiel zu arbeiten.

Beyoncés Anwalt hat bereits auf die Anschuldigung reagiert und erklärt, dass es der Spiele-Entwickler sei, der sich nicht an den Vertrag gehalten habe. Laut dem Rechtsvertreter sei Gate Five nicht in der Lage gewesen, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

jwi/Bang

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