Verfahren um Kindesentführung Block-Prozess: Anträge auf Verfahrensabtrennung abgelehnt

Das Verfahren dreier Angeklagter im Block-Prozess wird nicht abgetrennt. (Archiv) Foto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
Das Verfahren dreier Angeklagter im Block-Prozess wird nicht abgetrennt. (Archiv) Foto
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Im Prozess um die Entführung zweier Kinder der Familie Block hatten drei der sieben Angeklagten eine Abtrennung des Verfahrens beantragt. Nun hat das Landgericht dazu eine Entscheidung getroffen.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg die Anträge dreier Angeklagter auf Abtrennung des Verfahrens abgelehnt. In dem Prozess sind neben der Unternehmerin Christina Block sechs weitere Personen angeklagt, darunter eine Verwandte, deren Ehemann und ein deutscher Sicherheitsunternehmer. Sie stehen wegen Beihilfe vor Gericht.

Kammer: Abtrennung würde zu doppelter Beweisaufnahme führen

Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Antragsteller aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens erheblich belastet seien, teilte das Landgericht mit. Aber eine Aufspaltung des Verfahrens würde nach Ansicht der Kammer zur mindestens doppelten Durchführung einer weitgehend identischen umfangreichen Beweisaufnahme führen. "Denn die Strafbarkeit einer Beihilfe komme nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Haupttat im selben Verfahren festgestellt werden könne", teilte das Gericht mit.

Für die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/204 soll laut Anklage eine israelische Sicherheitsfirma verantwortlich sein. Christina Block - die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block - ist angeklagt, die Rückholaktion in Auftrag gegeben zu haben, was die 52-Jährige bestreitet. Die beiden Kinder lebten in Dänemark beim Vater, mit dem Christina Block seit Jahren einen Sorgerechtsstreit führt.

Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt. Es gibt Verhandlungstage bis Ende März.

dpa

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