Angststörung Gericht spricht Angestelltem 450.000 Dollar zu, weil er keine Geburtstagsparty wollte und gefeuert wurde

Vier Erwachsene stehen unter einer bunten Girlanden und hinter einem Tisch voller bunter Luftballons in einem Büro
Eine Geburtstagsparty am Arbeitsplatz ist nicht jedermanns Sache (Symbolbild)
© Getty Images
Ein Gericht in den USA hat einem Kläger 450.000 Dollar Entschädigung zugesprochen, weil seine Firma gegen seinen Willen eine Geburtstagsparty für ihn veranstaltete. Er erlitt eine Panikattacke. Dann wurde er gefeuert.

Ein ungewöhnlicher Fall hat ein Gericht im US-Bundesstaaat Kentucky beschäftigt. Es musste darüber entscheiden, ob ein medizinisches Labor einen Angestellten zurecht gefeuert hatte. Der ehemalige Angestellte hatte Klage eingereicht, weil er sich wegen einer Angststörung diskriminiert fühlte. Deswegen wollte er nicht, dass Kollegen für ihn eine Geburtstagsfeier ausrichten. Sie taten es dennoch und der Mann erlitt prompt einen Anfall. Bei einer weiteren Panikattacke einen Tag später fühlten sich Kollegen sogar bedroht und der Mann wurde gefeuert. In ihrem Urteil gaben die Geschworenen dem Angestellten Recht und sprachen ihm 450.000 US-Dollar Entschädigung zu.

Der Kläger, Kevin Berling, hatte seinen direkten Vorgesetzten laut Gericht darüber informiert, dass er an einer Angststörung leide und deshalb keine Geburtstagsparty wünsche. Leider planten die Kollegen dennoch eine kleine Feier, auch weil der Vorgesetzte zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war.

Roter Kopf und geballte Fäuste

Sobald Berling von den Plänen erfuhr, erlitt er eine Panikattacke und flüchtete in der Mittagspause in sein Auto, während die Kollegen im Pausenraum auf ihn warteten. Am nächsten Tag luden ihn zwei Vorgesetzte vor und konfrontierten ihn mit seinem "merkwürdigen Verhalten". Daraufhin bekam Berling erneut eine Panikattacke. Laut Anwalt der Firma sei sein Kopf rot angelaufen und er habe die Vorgesetzten angewiesen, still zu sein. Zudem habe er seine Fäuste geballt, was die Vorgesetzten als ernsthafte Bedrohung empfunden hätten. Sie schickten ihn für den Rest des Tages nach Hause.

Laut Berlings Anwalt habe sein Mandant während des Gesprächs nur versucht, sich selbst zu beruhigen. Deshalb habe er die Vorgesetzten aufgefordert, mit dem Reden aufzuhören. Die Fäuste zu ballen und sich selbst zu umarmen, sei eine weitere Technik, um sich zu entspannen.

Firma will in Berufung gehen

Drei Tage später erhielt Berling die E-Mail mit der Kündigung und reichte daraufhin Klage wegen "Diskriminierung auf Grundlage einer Behinderung" ein. Das Gericht sprach Berling 150.000 Dollar wegen seines Verdienstausfalls und 300.000 Dollar wegen des erlittenen Leids, Erniedrigung und Beeinträchtigung seines Selbstvertrauens zu. Berlings ehemaliger Arbeitergeber will dagegen in Berufung gehen, unter anderem, weil es die Schwelle zu einer Beeinträchtigung nicht überschritten sieht.

Berling arbeitet laut seinem Anwalt mittlerweile an einer Schule und sei glücklich. Die Angststörungen, die nach dem Vorfall vermehrt aufgetreten seien, hätten abgenommen.  

Quellen: "New York Times", DPA.

tis / tkr

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