Nordrhein-Westfalen
Baskenmütze fällt unter das Kopftuchverbot
Aus für die Baskenmütze an nordrhein-westfälischen Schulen: Ein Gericht entschied, dass das Tragen dieser Haarbedeckung unter das Kopftuchverbot für Lehrerinnen fällt. Auch eine Mütze, die die Haare komplett verdeckt, könne von den Schülern als religiöses Symbol empfunden werden, heißt es.