Unter das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen kann auch eine Baskenmütze fallen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Kopftuchverbot ist damit von einem Gericht in zweiter Instanz gebilligt worden. Es wies die Berufung einer türkischen Lehrerin zurück, die mit einer Baskenmütze statt Kopftuch unterrichten will. Der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling betonte, auch ständiges Tragen einer die Haare vollständig bedeckenden Mütze könne von den Schülern als religiöse Bekundung verstanden werden und widerspreche deshalb dem Schulgesetz. Um die Schüler vor Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen. Das Kopftuchverbot sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Das Land sei deshalb berechtigt, eine 36-jährige Pädagogin abzumahnen, die nach dem Kopftuchverbot mit einer tief in die Stirn gezogenen Baskenmütze regelmäßig zum Unterricht erschienen war, betonten die Richter. Die Abmahnung gilt als letzte Warnung vor einer Kündigung. Es ist die erste zweitinstanzliche Entscheidung in Sachen Kopftuch im bevölkerungsreichsten Bundesland. Der Rechtsanwalt der Muslima kündigte Revision gegen die Entscheidung an. Zur Not werde man durch alle Instanzen gehen.
Eine Perücke hatte Klägerin abgelehnt
Bereits das Düsseldorfer Arbeitsgericht hatte im Juni 2007 in erster Instanz entschieden, dass Baskenmützen unter das Kopftuchverbot fallen. Bei den Schülern, die die Pädagogin mit Kopftuch kennen gelernt hatten, müsse auch die tief heruntergezogene Baskenmütze "wie ein religiöses Symbol" wirken, sagte damals die Richterin
Bis zum Kopftuchverbot hatte die Türkin jahrelang ein Kopftuch getragen und anschließend zur Baskenmütze gegriffen. Das Vergleichsangebot des Gerichts, statt der Baskenmütze eine Perücke zu tragen, hatte die Klägerin damals abgelehnt. Sie trage die Mütze aus kulturellen Gründen und fühle sich ohne unbekleidet, hatte sie argumentiert.
Insgesamt gibt es nach Angaben des Schulministeriums in Nordrhein-Westfalen elf Kopftuch tragende Lehrerinnen. Alle neun bislang deshalb geführten Prozesse vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten hat das Land gewonnen. Schulministerin Barbara Sommer betonte, es sei die klare Zielsetzung des Gesetzes, Kinder und Jugendliche vor Einflussnahmen zu schützen. Jede Lehrerin müsse sich bewusst sein, dass sie aufgrund der Bindung des staatlichen Schulwesens an die Grundwerte der Verfassung besonderen Pflichten unterliege.
Der Streit um das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen in Schulen schwelt seit 1998. Selbst Urteile höchster Gerichte haben den Konflikt nicht endgültig gelöst.