Kopftuch

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Flughafen Frankfurt

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerberin wegen ihres Kopftuchs bedeutet eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 49/25)
Waagschalen der Justitia

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)
Frauen mit und ohne Kopftuch in Teheran

Kopftuch bei Verhandlung: Einstellung von Richterin darf abgelehnt werden

Will eine Richterin oder Staatsanwältin in Hessen in mündlichen Verhandlungen ein Kopftuch tragen, darf das Justizministerium ihre Einstellung aus diesem Grund ablehnen. Dies sei mit der Religionsfreiheit der Klägerin vereinbar, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Montagabend mit. Die Religionsfreiheit der Frau kollidiert demnach mit dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staats. (Az.: 1 K 2792/24.DA)
Verhandlung in sogenanntem Block-Prozess in Hamburg

Oberlandesgericht: Schöffin darf in Verhandlung kein Kopftuch tragen

Eine Schöffin darf aus Neutralitätsgründen in einer Gerichtsverhandlung kein Kopftuch tragen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig in einem am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss. Laut niedersächsischem Justizgesetz sei es Richtern während einer Verhandlung untersagt, sichtbar Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen ausdrückten. (Az. 1 OGs 1/25)