Nachdem die französische Mittelmeer-Metropole Nizza Burkinis am Strand verboten hat, sind nun Fotos aufgetaucht, die zeigen, wie mehrere Polizisten eine Frau ansprechen, die offenbar gegen die neue Bestimmung verstoßen hat. Unter anderem hatte die britische Zeitung "The Guardian" darüber berichtet. Auf den Bildern sind vier französische Polizeibeamte zu sehen, die die Frau zur Rede stellen. Daraufhin soll die Frau eingewilligt haben, ihre lange Tunika auszuziehen. Sie trugt dem Guardian zufolge dazu ein Kopftuch und schwarze Leggins - für die französischen Beamten war dies offenbar ein Verstoß gegen die Kleiderordnung am Strand von Nizza.
Der Nachrichtenagentur AFP lag zudem ein Strafzettel vor, den eine andere Frau für ihre Kleidung am Strand von Cannes erhalten haben soll. Auf diesem stand, sie habe keine Bekleidung getragen, die "einer guten Moral und dem Säkularismus" entspreche. Die Frau berichtete AFP: "Ich saß am Strand mit meiner Familie. Ich trug ein klassisches Kopftuch. Ich wollte gar nicht schwimmen gehen." Eine Zeugin bestätigte der Nachrichtenagentur den Vorfall. "Das traurigste an der Sache war, dass Menschen 'geh nach Hause' riefen, andere applaudierten der Polizei. Ihre Tochter weinte währenddessen."
Burkini-Verbot: "Notwendig, angemessen und verhältnismäßig"
In diesem Sommer haben zahlreiche französische Urlaubsorte, darunter Cannes und Nizza, das Tragen des umstrittenen Ganzkörperbadeanzugs an ihren Stränden verboten. Der Burkini - eine Wortschöpfung aus Burka und Bikini - bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen.
Als Begründung für die Burkini-Verbote führen die Bürgermeister an, wegen der nach den islamistischen Anschlägen angespannten Stimmung in Frankreich könne der Burkini zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Kritiker verurteilen die Maßnahme als überzogen und islamfeindlich. Das Verwaltungsgericht von Nizza sah das Burkini-Verbot als "notwendig, angemessen und verhältnismäßig" an. Von dem Staatsrat in Paris wird nun eine Grundsatzentscheidung erwartet.