Bundesverfassungsgericht Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot

Eine Frau mit Kopftuch macht eine Aussage im Arbeitsgericht in Heidelberg
Das Kopftuchverbot für Juristen während Gerichtsverhandlungen sei nur ein zeitlich und örtlich begrenzter Eingriff in die Religionsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht.
© Uwe Anspach/DPA/Picture Alliance
Um staatliche Neutralität zu wahren, wird muslimischen Juristen das Tragen eines Kopftuchs während der Gerichtsverhandlungen untersagt. Eine junge Rechtsreferendarin klagte nun gegen die Regelung - und scheiterte im höchsten Gericht.

Eine muslimische Rechtsreferendarin ist mit ihrer Eilklage gegen das Kopftuchverbot in der hessischen Justiz gescheitert. Das Gebot der staatlichen Neutralität und Distanz in gerichtlichen Verfahren wiegt bis zur Entscheidung im Hauptverfahren schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit der Klägerin, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Kopftuchverbot im Gericht: Ein Eingriff in die Religionsfreiheit?

Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben.

DPA · AFP
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