Staatsgerichtshof Hessen Kopftuchverbot bleibt aufrecht

Das hessische Kopftuchverbot für Lehrer und Beamte verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Mit dieser Entscheidung sind gleich zwei Klagen abgewiesen worden. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern gelten bisher nur für Lehrer.

Das Kopftuchverbot für hessische Beamte ist verfassungsgemäß. Dies hat der Staatsgerichtshof des Landes am Montag in Wiesbaden entschieden. Beide Vorschriften seien mit der hessischen Verfassung vereinbar, erklärte der Vorsitzende Richter Günter Paul. In Hessen gilt eines der bundesweit strengsten Verbote. Demnach dürfen auch Beamte im Dienst keine Kleidungsstücke tragen, die den politischen Frieden gefährden können. Obwohl im Text nicht ausdrücklich genannt, richtet sich dies gegen das islamische Kopftuch.

Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit gesehen und die Aufhebung beantragt. Ihrer Meinung nach stehe das Gesetz in Konflikt mit den Grundsätzen der Glaubensfreiheit, des Rechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Dem widersprach nun das Gericht.

Der Landtag hatte das Gesetz im Herbst 2004 mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossen. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern gelten nur für Lehrer und Hochschuldozenten. Auf der Grundlage des Gesetzes hatte das hessische Justizministerium in diesem Jahr einer Rechtsreferendarin untersagt, mit ihrem Kopftuch auf der Richterbank zu sitzen.

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