Staatsgerichtshof

Artikel zu: Staatsgerichtshof

Hinweis auf Maskenpflicht in Pandemie

Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab

Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Milorad Dodik

Bosnische Justiz stellt internationalen Haftbefehl gegen Serbenführer Dodik aus

Die bosnische Justiz hat einen internationalen Haftbefehl gegen den bosnischen Serbenführer Milorad Dodik ausgestellt. Der Staatsgerichtshof erklärte am Donnerstag, er habe einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Nun sei die internationale Polizeibehörde Interpol am Zug. 
Bundesrat

Mehrere FDP-Verfassungsklagen zum Finanzpaket im Bundesrat abgewiesen

Die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg sind mit Eilklagen gegen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Die Verfassungsgerichtshöfe in Münster und Stuttgart sowie die Staatsgerichtshöfe in Wiesbaden und Bremen wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag ab, wie die Gerichte mitteilten. Die FDP in Nordrhein-Westfalen war bei dem Vorgehen federführend, beteiligt waren außerdem noch Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
Justitia vor Gesetzestexten

Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die nach der Landesverfassung weitreichende Versammlungsfreiheit verteidigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil darf die Versammlungsfreiheit nur zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" beschränkt werden. So ausgelegt, seien die Vorschriften des 2023 in Kraft getretenen hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes weitgehend mit der Landesverfassung vereinbar. (Az. P.St. 2920 und P.St. 2931)