Kostenregelung für inklusive Schule: Land Niedersachsen muss nachbessern
Das Land Niedersachsen muss bei seiner finanziellen Ausgleichsregelung für die Ausstattung inklusiver Schulen nachbessern. Das entsprechende Gesetz sei verfassungswidrig, weil es keine Kompensationszahlungen für ausschließlich im Bereich der Oberstufe tätige kommunale Schulträger vorsehe, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch. Er ordnete eine verfassungskonforme Neufassung an. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Region Hannover und dem Land. (Az. StGH 2/24)