Bremen AfD scheitert mit Klage gegen Bürgerschaftswahl

Fabian Jacobi (r.) und Sergej Minich (l.) von der AfD Bremen
Fabian Jacobi (r.) und Sergej Minich (l.) vom so genannten Rumpfvorstand der AfD sitzen im Dezember 2023 im Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts Bremen im Justizzentrum am Wall
© Sina Schuldt / DPA
Die AfD hatte zur Bürgerschaftsahl in Bremen zwei Kandidatenlisten eingereicht und wurde daraufhin nicht zugelassen. Trotz einer Klage hat das Wahlergebnis bestand.

Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 in Bremen ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt bekanntgegeben. Der Ausschluss der AfD von der Wahl war demnach rechtens, wie der Vorsitzende Richter in seiner Begründung sagte. Es seien keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies damit verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zurück. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Mehrere AfD-Mitglieder waren gegen die Wahl vorgegangen, weil die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde. Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei.

AfD-Ausschluss in Bremen rechtens

Das Wahlprüfungsgericht entschied bereits im Dezember, dass der Ausschluss der AfD rechtens war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz. Seit Anfang Juli setzte sich der Staatsgerichtshof mit den Beschwerden auseinander, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven. 

Die rot-grün-rote Regierung ist seit mehr als einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft.

DPA
tkr

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos