Die Landtagsmehrheit aus CDU und FDP habe die Rechte der Opposition verletzt, indem sie den Auftrag des Untersuchungsausschusses zur Steuerfahnderaffäre erweiterte, urteilte der Staatsgerichtshof am Mittwoch in Wiesbaden.
Auf Betreiben von SPD und Grünen war der Ausschuss vor mehr als einem Jahr eingesetzt worden. Er soll klären, warum vier Steuerfahnder aufgrund fehlerhafter psychiatrischer Gutachten zwangspensioniert wurden. Wegen des Streits um Verfahrensfragen ist das Gremium dabei aber noch nicht vorangekommen.
SPD und Grüne haben auch wegen des Untersuchungsausschusses zur Polizeichef-Affäre Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Die schwarz-gelbe Ausschussmehrheit hatte es unter anderem abgelehnt, einen wichtigen Zeugen noch einmal zu dem strittigen Auswahlverfahren für den Chefposten der hessischen Bereitschaftspolizei zu befragen.