Urteil in Rheinland-Pfalz: Reichsbürger dürfen Waffen abgenommen werden
Ein rheinland-pfälzischer Landkreis hat einem der Reichsbürgerszene nahestehenden Mann die Waffen abnehmen dürfen. Der Entzug seiner Waffenerlaubnisse sei rechtens gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Dienstag mit. Auch die Anordnung eines Waffenbesitzverbots und die Beschlagnahmung seiner Waffen waren rechtmäßig. (Az.: 1 K 774/25.MZ)