Hans-Martin Tillack Transparente Truppe

Der Preis für vorbildliche Transparenz geht diese Woche an das Bundesverteidigungsministerium. Wer hätte das gedacht. Das von Franz-Josef Jung (CDU) geführte Ministerium sticht positiv hervor, weil es auf eine parlamentarische Anfrage nach Nebentätigkeiten seiner Beamten nicht nur die Zahl der Beamten mit derartigen Zweitjobs nannte. Nämlich 266. Sondern auch die Namen der Firmen, bei denen die Wehrbeamten nebenher so schaffen. Mit Genehmigung wohlgemerkt. Zu den Arbeitgebern der Bediensteten gehören einige Sicherheitsfirmen ebenso wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, EDEKA, das Hotel Sylter Hof sowie die Stadtverwaltung Locarno in der Schweiz - Auslandseinsatz einmal anders.

So viel Transparenz ging allen anderen Bundesministerien eindeutig zu weit. Als die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch (Linkspartei) dieser Tage auch dort nach den Nebentätigkeiten der Mitarbeiter im einfachen und gehobenen Dienst fragte, wurde abgewimmelt. Nur die Zahl der Nebentätigkeiten pro Ministerium wurde ihr von der Bundesregierung verraten. Die "Nennung der einzelnen Institutionen, Einrichtungen und sonstigen Auftraggeber" sei hingegen "datenschutzrechtlich nicht möglich". Dies, obwohl die Namen der Beamten nicht gefragt waren und nicht genannt wurden. Und obwohl die Nennung beim Verteidigungsministerium sehr wohl möglich war.

Die Regierung behalf sich mit der gewundenen Begründung, dass "im Falle der Veröffentlichung der abgefragten Angaben im Einzelfall Rückschlüsse auf bestimmte oder bestimmbare Beschäftigte nicht ausgeschlossen werden können".

Bundestagsabgeordnete müssen bekanntlich inzwischen Nebentätigkeiten öffentlich machen. Sie müssen auch publizieren, wie hoch - ungefähr - ihre Einkünfte sind, so bald sie die Grenze von 1000 Euro überschreiten.

Damit ist der Bundestag nach wie vor weniger transparent als etwa der US-Kongress. Aber zumindest offener als die Bundesministerien. Dort müssen bis heute Ministeriale – anders als Bundestagsabgeordnete – nicht einmal ihre Vorgesetzten informieren, wenn sie mehr als 25 Prozent des Kapitals eines Unternehmens besitzen. Zum Beispiel bei der von dem CDU-Abgeordneten Klaus-Peter Willsch mitkontrollierten Congenia Senior Advisors GmbH.

Ein Drittel der Gesellschaftsanteile von Congenia hält ein Ministerialdirigent im Verteidigungsministerium, der dort Leiter der Steuergruppe "Interne Optimierung des Liegenschaftsmanagements der Bundeswehr" ist.

Als ich wegen des Falls im Verteidigungsministerium nachfragte, lernte ich zu meiner Verblüffung, dass Beamte Firmenanteile besitzen dürfen so viel sie wollen – und nicht einmal der Arbeitgeber informiert werden muß.

Der Beamte habe "seine Beteiligung" an der Congenia „nicht mitgeteilt“, teilte mir ein Sprecher mit: "Dessen bedurfte es aber auch nicht. Eine vermögensrechtliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist als Verwaltung eigenen Vermögens nach den beamtenrechtlichen Vorschriften weder anzeige- noch genehmigungspflichtig." Der Beamte hat sich also völlig korrekt verhalten.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Dass ein Beamter nicht jede Aktie angeben muss, die er besitzt, mag angehen. Immerhin gelten bei uns in Deutschland nicht einmal für Bundestagsabgeordnete ähnlich scharfe Vorschriften wie in den USA, wo schon ein Aktienbesitz ab 1000 Dollar offen gelegt werden muss. Aber selbst bei uns müssen Bundestagsabgeordnete Firmenanteile dann offen legen, wenn sie den Satz von 25 Prozent übersteigen.

Kann es da sein, dass Beamte nicht einmal Firmenanteile von einem Drittel angeben müssen? Geschweige denn veröffentlichen?