Vergangenheits-Check im öffentlichen Dienst Wulff unterzeichnet das Stasi-Unterlagen-Gesetz

Am 1. Januar 2012 tritt das geänderte Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft. So dürfen ab dem kommendem Monat Menschen im öffentlichen Dienst bis zu einem gewissen Dienstgrad auf eine DDR-Vergangenheit überprüft werden.

Bundespräsident Christian Wulff hat das geänderte Stasi-Unterlagen-Gesetz unterzeichnet. Gegen das Gesetz gebe es nach sorgfältiger Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, teilte das Bundespräsidialamt am Freitag mit. Es kann damit wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Kritiker hatten die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs besonders in einem Punkt bezweifelt. Dabei ist vorgesehen, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen arbeiten dürfen. Etwa 45 Mitarbeiter sollen deshalb versetzt werden. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, hatte die früheren Stasi-Leute in seiner Behörde als Schlag ins Gesicht der Opfer kritisiert.

Überprüfung auf DDR-Vergangenheit

In Brandenburg sollen jetzt erstmals Polizisten bis zur Ebene von Revierleitern auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft werden. Zudem gibt es dort immer wieder Debatten über die DDR-Vergangenheit von Richtern und Staatsanwälten. Im Januar 2010 hatte der Brandenburger Landtag zudem das erste Gesetz zur regulären Überprüfung seiner Abgeordneten beschlossen.

Nach der zum Jahresende auslaufenden alten Regelung konnten nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden. Nach dem neuen Gesetz ist dagegen ein Stasi-Check ohne Anlass schon ab der Besoldungsgruppe A9 möglich (gehobener Dienst, zum Beispiel Fachhochschulabsolventen). Unterhalb dieser Gruppe ist eine Überprüfung möglich, wenn Anhaltspunkte für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen.

DPA
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