Kopftuchstreit

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Waagschalen der Justitia

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)
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Für bessere Kommunikation Grundschule in NRW verbietet Gesichtsschleier

Wenn sie ihre Kinder abholen oder zum Gespräch mit den Lehrern erscheinen, ist es Frauen an einer Düsseldorfer Grundschule nicht mehr erlaubt, einen Gesichtsschleier zu tragen. Eine Regelung, die bisher nur auf Zustimmung stößt - auch auf muslimischer Seite.
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Jahresrückblick 2004 Januar

Der Kopftuchstreit beginnt, der Mars wird erobert und ein "Kannibale" verurteilt.