Bahnreisende müssen sich dieser Tage auf Einschränkungen einstellen, wenn es in den Süden geht. Wegen der Hochwasserlage in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns rät die Deutsche Bahn von Fahrten nach Süddeutschland ab. Bei den Fernverkehrsverbindungen kommt es zu Zugausfällen, vor allem München kann von Stuttgart, Würzburg und Nürnberg aus nicht angefahren werden, wie die Bahn am Montag mitteilte. Die Einschränkungen werden den Angaben nach auch am Montag andauern.
Für Tickets, die bis Sonntag für Sonntag und Montag auf diesen Strecken gebucht wurden, ist die Zugbindung aufgehoben. Das Ticket gelte für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Bei allen übrigen Zugverbindungen erwartet die Bahn weiterhin eine hohe Auslastung. Aber welche Rechte habe ich als Fahrgast, wenn mein Zug wegen Hochwasser ausfällt oder sich verspätet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die geplante Reise.
Auf welchen Strecken kommt es zu Einschränkungen?
Laut der Deutschen Bahn kommt es auf folgenden Verbindungen zu Ausfällen und Verspätungen:
- München-Nürnberg-Erfurt-Berlin
- Karlsruhe-Stuttgart-Ulm-Augsburg-München
- Stuttgart-Mannheim-Frankfurt(M)
- München-Lindau-Bregenz-Zürich
- Karlsruhe-Stuttgart-Crailsheim-Nürnberg
- Augsburg-Kempten (Allgäu)-Oberstdorf
Auch die Bayerische Regiobahn meldet Einschränkungen. Demnach kommt es mindestens bis zum Nachmittag zu Engpässen zwischen Ingolstadt und Aichach. Dort können aktuell keine Züge fahren, weil die Gleise unter Wasser stehen.
Wo erfahre ich, ob meine Zugverbindung vom Hochwasser betroffen ist?
Die Deutsche Bahn informiert auf ihrer Website regelmäßig über die Neuigkeiten aus dem Hochwasser-Gebiet. Wer eine Reise nach Süddeutschland plant, der kann sich auch auf der Website der Bayerischen Regiobahn informieren.
Meine Bahn ist wegen des Hochwassers ausgefallen. Was jetzt?
Wenn der gebuchte Zug ausgefallen ist oder ab einer erwarteten Verspätung von mindestens 20 Minuten am Reiseziel, entfällt die Zugbindung bei der Deutschen Bahn. Das heißt, Fahrgäste können dann jeden beliebigen Zug nehmen, der sie an ihr Ziel bringt. Da durch das Hochwasser allerdings etliche ICE-Verbindungen ersatzlos entfallen, lohnt es sich, auch bei Regionalzügen nach alternativen Routen zu schauen. Die brauchen oftmals zwar länger, aber fahren im Zweifel zuverlässiger. Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde können Fahrgäste die (Teil-)Rückerstattung ihres Fahrpreises auf der Webseite der Deutschen Bahn beantragen. Auf eine Entschädigung sollten Bahnfahrer allerdings nicht unbedingt hoffen, denn seit der Reform der Fahrgastrechte im Sommer 2023 sind Ausfälle wegen extremer Witterungsverhältnisse ausgeschlossen. Ein Hochwasser allerdings könnte noch im Rahmen der Entschädigungsbedingungen auftauchen – das ist am Ende eine Auslegungsfrage.
Wer zahlt die Ersatzbeförderung zu meinem Reiseziel?
Wenn der Zug voraussichtlich mindestens eine Stunde zu spät am Reiseziel ankommen wird oder komplett entfällt, haben Fahrgäste die Möglichkeit, auf eine Ersatzbeförderung umzusteigen. Sollte aufgrund des Sturms kein anderer Zug mehr in die gewünschte Richtung fahren, kann das auch mal ein Taxi sein. Hier sollte man allerdings vorsichtig vorgehen und vorher prüfen, ob die Deutsche Bahn wirklich keine anderen Alternativen anbietet. Am Service-Schalter im Bahnhof kann man sich zum Beispiel darüber informieren, welche Wege zum Ziel führen. Bleibt wirklich nur noch das Taxi, sind Belege wichtig, um die Rückerstattung beantragen zu können. Ähnliches gilt für ein Hotelzimmer, wenn man am Bahnhof strandet und weder Ziel noch Ausgangspunkt der Reise am selben Tag erreichbar sind.
Ich habe einen Pauschalurlaub im Hochwassergebiet gebucht. Kann ich kostenlos stornieren?
Ein Städtetrip nach München oder eine Reise ins schöne Bayern kann derzeit dann kostenlos storniert werden, wenn das Reiseziel unmittelbar vom Hochwasser betroffen ist. Hier lohnt es sich, den Reiseveranstalter zu kontaktieren, um entweder einen anderen Reisezeitraum auszumachen oder die Stornierung zu veranlassen. Wenn die Reise allerdings erst im Juli oder August stattfinden soll, dann besteht aktuell noch kein Recht auf eine kostenlose Stornierung.
Was gilt bei Hochwasser für Individualreisende?
Wer seinen Urlaub in Bayern oder Baden-Württemberg individuell gebucht hat, der könnte Probleme bei der Stornierung bekommen. Bei Flügen, die keinen Flex-Option beinhalten, bekommt man in der Regel immerhin die Steuern zurück, wenn man sich aufgrund des Hochwassers nun gegen die Reise entscheidet. Einige Airlines bieten aus Kulanz eine einmalige Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt an – hier lohnt sich der Blick in die AGB. Auch bei Unterkünften sollte man hier genauer hinschauen: Manche Ferienunterkünfte haben sehr strenge Stornierungsrichtlinien und verlangen die Mietpauschale auch dann, wenn man aufgrund von Wetterereignissen nicht anreisen kann, während andere eine kostenlose Stornierung gestatten oder eine kleine Stornierungsgebühr verlangen. Das Recht auf eine kostenlose Stornierung bei Hochwasser greift hier allerdings nicht.