Das "Handelsblatt" hatte berichtet, Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) habe rückwirkend zum 1. Januar 2004 den Steuerabzug von Berufsbildungskosten gekappt. Als Höchstgrenze gelte nun nach dem Beschluss vom Juli ein Betrag von 4000 Euro pro Jahr, nachdem zuvor die Kosten für Weiterbildung teils unbegrenzt abzugsfähig gewesen seien.
Finanzministerium: "Verdrehung der Tatsachen"
"Das ist schlichtweg eine Verdrehung der Tatsachen, das Gegenteil ist der Fall", sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Im Rahmen der Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes sei die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht eingeschränkt, sondern auf alles ausgedehnt worden, was mit Aus- und Weiterbildung zu tun habe. Erfasst seien nun Kosten für Erstausbildung, Weiterbildung, Qualifizierungsmaßnahmen, Studium, Umschulung und mehr. Insgesamt werde die Ausbildung stärker als bisher steuerlich gefördert.
Der Ministeriumssprecher sagte, durch die Gesetzesregelung, die mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden sei, sei eine Gleichbehandlung verschiedener Bereiche der Aus- und Fortbildung geschaffen worden. Allerdings sei für die Kosten der Weiterbildung, die bislang zum Teil unbegrenzt abzugsfähig waren, eine Grenze von 4000 Euro pro Jahr eingezogen worden. Da die Kosten hierfür in der Realität aber auch kaum über diesem Betrag lägen, sei die Änderung eine "Anpassung an die Lebenswirklichkeit".
In der Begründung der Gesetzesänderung hatte es seinerzeit geheißen: "Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Ausbildung sollen in erheblich größerem Umfang als bisher gesetzliche Berücksichtigung finden." Nicht nur die Kosten für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die der Aufnahme eines Berufs dienten, beziehungsweise für ein erstes Studium sollten bis zu 4000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar sein. "Soweit berufliche Bildungsmaßnahmen nach dem Erwerb einer ersten Berufsausbildung oder nach einem ersten Studium erfolgen, sollen sie unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens in vollem Umfang als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sein", hieß es weiter in den Erläuterungen zu dem Gesetz.