Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zahlreichen Banken vorgeworfen, trotz höchstrichterlicher Verbote weiter Geld für Überweisungen und Daueraufträge zu verlangen, die mangels Deckung nicht ausgeführt wurden. Das gleiche gilt für zurückgegebene Lastschriften und Schecks, klagten die Verbraucherschützer am Montag in Düsseldorf.
Wortklauberei auf Bankenseite
Die Verbraucherzentrale warf den Banken vor, dass sie versuchen, die Urteile des Bundesgerichtshofs in Sachen Bankentgelte durch Wortklauberei zu umgehen. So ist auch der von mehreren Banken nun geforderte »Schadenersatz für Rücklastschriften« unzulässig.
Musterbriefe für Rückforderungen
Offenbar hält auch die Branche selbst die neue Entgeltpolitik für nicht gerichtsfest, urteilten die Verbraucherschützer. Zwar kassieren viele mit der Begründung weiter ab, der Bundesgerichtshof hätte die Entgelte unter dieser Bezeichnung nicht beanstandet. Bei der Drohung mit einem Gerichtsverfahren ist bisher aber jedes Institut eingeknickt, berichtete Hartmut Strube, Finanzjurist der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale hat bereits Musterbriefe für Rückforderungen erarbeitet.