FINANZAMT So profitieren Steuerzahler vom Euro

Mit dem bereits verabschiedeten Steuer-Euroglättungsgesetz werden Pauschalen und Freibeträge meist zu Gunsten der Steuerzahler auf glatte Eurobeträge gerundet.

Mit Einführung des Euro-Bargeldes lässt Bundesfinanzminister Hans Eichel Fünfe gerade sein. Mit dem bereits verabschiedeten Steuer-Euroglättungsgesetz werden Pauschalen und Freibeträge in der Regel zu Gunsten der Steuerzahler auf glatte Euro-Beträge gerundet. Die Steuerzahler werden nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums dadurch jährlich um 358 Millionen DM entlastet. »Der einzelne Steuerzahler dürfte ab nächstes Jahr damit ein paar Euro Steuern einsparen«, sagt Christoph Swart vom Duisburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner. Von Privatleuten wie von Unternehmen will der Fiskus ab 2002 alles nur noch in Euro wissen. Firmen können ihre Bücher aber noch in D-Mark führen und rückwirkend zum 1. Januar umstellen.

Steuererklärung 2001 bleibt in Mark

Bei der Lohn- oder Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001, die erst im Jahr 2002 fällig ist, bleibt allerdings noch alles beim Alten. Sie ist nach wie vor in Mark abzugeben und das gilt unabhängig davon, wann die Erklärung beim Finanzamt eingereicht wird.

Gute Nachricht für Kapitalanleger

Mit höheren Freibeträgen können zum Beispiel Kapitalanleger rechnen. Dividenden und Zinsen zahlt die Bank künftig bis zu einem Betrag von 1.550 Euro steuerfrei aus. Das sind umgerechnet 3.031,54 Mark statt der bisherigen 3.000 Mark. Zusammen mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro liegt der maximale Freibetrag für allein Stehende dann bei 1.601 Euro und für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung bei 3.202 Euro. Neue Freistellungsaufträge müssen Sparer wegen der Bargeld-Umstellung allerdings nicht erteilen. Die Bank rechnet für ihre Kunden die Beträge automatisch in Euro um. Anlegern, die ihren Freibetrag in Mark auf mehrere Institute verteilt und voll ausgeschöpft haben, raten Bankexperten jedoch neue Freistellungsaufträge zu stellen, um so die höhere Pauschale geschickt auszuschöpfen.

Pauschbetrag für Sonderausgaben sinkt

Finanziellen Spielraum räumt der Fiskus auch bei den steuerlich absetzbaren Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer und den anteiligen Mietzahlungen ein. So beläuft sich der Höchstbetrag für das Büro in den eigenen vier Wänden künftig auf 1.250 Euro statt wie bislang auf 2.400 Mark - also knapp 45 Mark mehr. Weniger großzügig ist die Finanzverwaltung aber bei der steuerlichen Anerkennung von Sonderausgaben wie Schuldgeld oder Weiterbildungsmaßnahmen, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt erkennt pauschal nicht mehr 108 Mark, sondern nur noch 36 Euro und damit rund 38 Mark im Jahr weniger an. »Der verringerte Pauschbetrag wirkt sich aber nicht aus, wenn die tatsächlichen Ausgaben höher sind«, beruhigt Wirtschaftsprüfer Swart. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberatungskosten, die Kirchensteuer, bestimmte Mitgliedsbeiträge oder Spenden.

Änderungen bei Entfernungspauschale

Der Steuerzahler-Bund moniert außerdem eine ungünstigere Regelung bei den Entfernungspauschalen. Für die Fahrten zur Arbeit gelten ab dem elften Kilometer künftig mit 40 Cent nur noch 78 statt 80 Pfennig. Die Pauschale für Fahrten bis zehn Kilometer wurde dagegen auf 36 Cent von ursprünglich 70 Pfennig um 0,41 Pfennige aufgerundet. Etwas großzügiger fiel die Rundung bei den Vermögenswirksamen Leistungen aus. Der jährliche Sparbetrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, liegt künftig bei 480 Euro und damit 2,80 Mark höher als bisher.

Neue Vorschriften

Mit der Umstellung auf den Euro gehen aber nicht nur geänderte Steuerbeträge einher. Unternehmen müssen zudem umfangreiche Vorschriften für die Buchführung beachten. So ist kann das Rechnungswesen auf den Euro auch rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2002 umgestellt werden. Die Buchführung kann also auch 2002 noch einen Weile in D-Mark geführt und später umgerechnet werden. Unternehmensberater empfehlen aber, das möglichst früh im neuen Jahr zu erledigen, denn je länger man wartet, umso mehr Aufwand ergibt sich beim Umrechnen. Um die Umstellung im Unternehmen jederzeit nachvollziehen zu können, muss diese vollständig und verständlich dokumentiert werden. Die Dokumente sind zehn Jahre lang aufzubewahren, erklärte Steuerfachmann Swart. Gleiches gilt für die Sicherung der in Mark geführten Datenbestände.

Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und zum Beispiel im März 2002 endet, wurde das knifflige Hantieren mit zwei Währungen erleichtert. So genüge es bei einer rückwirkenden Umstellung, für das alte Jahr die Kontensalden von Mark in Euro umzurechnen. Jede DM-Buchung im neuen Jahr muss dagegen einzeln in Euro umgerechnet werden, stellt Berater Swart klar.