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EuGH: Freibetrag für Kinder von EU-Beamten höchstens bis zum 26. Geburtstag

EU-Beamte mit Kindern können nur bis zu deren 26. Geburtstag einen Steuerfreibetrag beantragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag entsprechende Entscheidungen der EU-Kommission und des EU-Gerichts. Die Regel gilt auch, wenn das volljährige Kind noch in der Ausbildung ist. (AZ. C-137/24 P)