Sparer, deren Zinseinnahmen voraussichtlich über dem Freibetrag liegen, haben Chancen, ihre Steuerlast zu senken. Ledige müssen Beträge über 1.601 Euro, Verheiratete über 3.202 Euro jährlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Weil in den kommenden Jahren sinkende Steuersätze anstehen, sollten Sparer die Gutschriften für größere Zinserträge auf später verlagern, wie die Allgemeine Deutsche Direktbank (DiBa) in Frankfurt rät.
Zwei Varianten
Zwei Möglichkeiten bieten sich für diese Strategie an: Entweder die Erträge werden erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben oder die Anlage beginnt mit einer niedrigen Verzinsung, die sich im Lauf der Jahre steigert. Für letztere Variante kann das so genannte Wachstumssparen geeignet sein.
Ein Beispiel: Ein lediger Kunde spart 50.000 Euro mit Zinswachstum innerhalb einer Laufzeit von vier bis sieben Jahren. Bei drei Prozent Verzinsung im ersten Jahr erhält er eine Gutschrift von 1.500 Euro und liegt damit unter dem Sparerfreibetrag. Hätte der Zins beispielsweise 4,5 Prozent betragen, wäre die Grenze schon um 649 Euro überschritten.
Auch beim Wachstumssparen wird der Anleger zwar nach einiger Zeit den Freibetrag überspringen. Doch dann muss er trotzdem wegen der inzwischen gesunkenen Steuersätze weniger ans Finanzamt abführen. Der Spitzensteuersatz beispielsweise wird in 2003 von derzeit 48,5 auf 47 Prozent absinken, ab 2005 weiter auf 42 Prozent.