Wer einen Hund aus dem Heim holt, zahlt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt künftig weniger Steuern. Die Maßnahme soll die teilweise überfüllten Einrichtungen entlasten. 54 statt 108 Euro pro Jahr zahlen Hundebesitzer, wenn sie ihr Tier aus dem Tierheim holen. Der Gemeinderat hat jetzt die städtische Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in diesem Sinne geändert.
Die Änderung gilt rückwirkend vom 1. Januar an und nur für den ersten Hund in einem Haushalt. Die neue Regelung wird jedoch nicht angewandt, wenn das aufgenommene Tier zu Hunderassen mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit zählt. Für diese zahlt man nach wie vor 612 Euro pro Jahr, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet.
"Wir wissen aus Erfahrung, dass es nicht einfach ist, einen neuen Halter zu finden“, so Grünen-Gemeinderätin Gabriele Munk im "Schwäbischen Tagblatt" über die Erwägungen, die hinter dem neuen Gesetz standen.

Geringe finanzielle Folgen der Hundesteuer-Änderung
Martin Pechmann, Mitarbeiter des Stuttgarter Tierheims, sieht die Änderung zweischneidig: "Ein Anreiz, sich einen Hund aus dem Tierheim zu holen, ist gegeben“, sagt er im Interview mit dem "Schwäbischen Tagblatt". Jedoch betrage der Steueranteil neben den sonstigen Kosten für Hundehaltung nur einen geringen Teil. Futter, eventuell nötige Operationen und Medikamente stellten beispielsweise viel höhere Posten dar. Auch sei fraglich, ob eine reduzierte Steuer tatsächlich motiviere, einem Hund ein neues Zuhause zu geben.
Bisher gab die Einrichtung laut "Stuttgarter Zeitung" pro Jahr 150 bis 200 Hunde ab. Die finanziellen Folgen für die Stadtkasse bewegen sich im unteren fünfstelligen Bereich. Durch die Gesetzesänderung entgehen der Stadtkasse, bei gleichbleibender Vermittlungszahl, künftig 10.800 Euro pro Jahr.
Quellen: "Stuttgarter Zeitung", "Schwäbisches Tagblatt", Stadtverwaltung Stuttgart