Familien Neue Freibeträge mindern Steuerlast

Trotz Kürzung des Sparerfreibetrags ergeben sich für Familien durch den erhöhten Grundfreibetrags mehr Steuersparmöglichkeiten. Dafür müssen die Kapitalerträge mit auf die Kinder verteilt werden.

Nach der Kürzung des Sparerfreibetrages seit Jahresanfang, suchen viele Anleger legale Wege, um ihre Steuerlast zu verringern. Der Bundesverband deutschen Banken weist darauf hin, dass sich für Familien mit Kindern die Möglichkeit bietet, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken und so Steuern zu sparen. Einem Kind stehen demnach genauso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu.

Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages haben sich den Angaben zufolge trotz der Kürzung des Sparerfreibetrags die Möglichkeiten für Familien erhöht, in diesem Jahr Steuern zu sparen. Der BdB rechnet vor: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind in diesem Jahr bis zur Höhe von 9.121 Euro (vergangenes Jahr: 8.872 Euro) steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise vier Prozent blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 228.025 Euro nicht überschreite.

Schenkungssteuergrenzen beachten

Die Experten weisen allerdings auch darauf hin, dass nur bis zu einem Betrag von 205.000 Euro die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder auch schenkungssteuerfrei ist. Dieser Betrag gelte pro Kind und könne jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Sind die Kinder über 18 Jahre und noch in der Ausbildung muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Ferner müssten Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

AP
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