Mit Pfandflaschensammeln bessert eine 76-jährige Münchnerin seit Jahren ihre Rente auf - nun hat sie deswegen juristischen Ärger am Hals. Wie die Münchner Zeitung tz berichtet, hat die Deutsche Bahn gegen die Rentnerin ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs angestrengt.
Der Hintergrund: Bis vor zwei Jahren stöberte die Frau regelmäßig flaschensammelnd durch den Münchner Hauptbahnhof. Das missfiel der Bahn, die ein Hausverbot gegen die Flaschensammlerin aussprach. Nun wurde die gehbehinderte ältere Dame erneut im Bahnhof angehalten.
Laut tz hatte sie wegen ihrer Hüftprobleme nur eine Abkürzung durch die Bahnhofshalle nehmen wollen. Auf dem Weg nahm sie allerdings eine leere Bierflasche mit - und wurde prompt von den gleichen Bahn-Mitarbeitern erwischt, die ihr seinerzeit das Sammeln untersagt hatten. "Ich bin mit meinem Rollator durch die Bahnhofshalle, kam grad aus dem Krankenhaus, und dann hielten mich die zwei Männer der Bahn auf, haben mich am Arm gepackt, mit dem Rollator aus dem Hauptbahnhof gezerrt, und die Bierflasche musste ich wieder reinwerfen", zitiert die tz die Dame. Die Frau soll laut dem Bericht nun eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen.
Bahn übt Hausrecht aus
Die Bahn übt in ihren Bahnhöfen das Hausrecht aus und die Hausordnung verbietet das Flaschensammeln. "Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird", erklärte die Bahn der tz auf Anfrage.
Wie rigoros das durchgesetzt wird, liegt im Ermessen der Mitarbeiter. Früher hätten die Schaffnerinnen sie sogar von sich aus gefragt, ob sie nicht noch die Pfandflaschen aus den Zügen holen wolle, berichtet die Flaschensammlerin. Doch damit ist es vorbei. "Das waren jetzt genug Scherereien, der Hauptbahnhof wird mich nie wieder sehen", sagt die Rentnerin.