Bundesfamilienministerin Renate Schmidt erläuterte diese Leistung für Familien, die bis zu 140 Euro pro Kind und Monat ausmacht. Sie tritt mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV in Kraft. Der Zuschlag "wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder". Die Familien wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, könnten mit dem Zuschlag aber von den eigenen Einkünften leben, sagte Schmidt.
Etwa 1500.000 Familien betroffen
Rund 150.000 Familien würden unabhängig von Bezug des Arbeitslosengeldes II. Familien werde ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit gegeben, erklärte Schmidt. Zusammen mit dem Kindergeld von bis zu 154 Euro und möglicherweise Wohngeld könne der durchschnittliche monatliche Bedarf eines Kindes gedeckt werden. Allerdings werden ein eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes sowie Unterhaltsleistungen gegengerechnet. Der Zuschlag, der ab 2005 bezahlt wird, muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden wird für maximal 36 Monate bezahlt.
In Modellrechnungen erläuterte Schmidt, wann der neue Kinderzuschlag gilt: Eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 521 hat Anspruch bei einem um Steuern, Sozialabgaben und dem Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen von 993 bis 1.273 Euro im Monat. Ein solches Einkommen könnte mit einem Midi- und einem Minijob erreicht werden. Bei 993 Euro werden zwei volle Kinderzuschläge von 280 Euro bezahlt, bei 1.273 sind es noch 91 Euro. Das Wohngeld könnte 120 bis 150 Euro betragen. (AP)