Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag künftig nur noch unter Vorbehalt entrichten. Auf dieses Verfahren, das rückwirkend bereits ab 2005 für alle noch offenen Steuererklärungen gelten soll, habe sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Ländern verständigt, teilte das Finanzministerium in Berlin am Dienstag mit. Steuerzahler müssen daher nun keine Einsprüche mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte kürzlich angezweifelt, dass der Solidaritätszuschlag dauerhaft erhoben werden könne. Spätestens seit 2005 könnte die Ergänzungsabgabe nach Ansicht des Gerichts nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Darüber muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Finanzgericht in Hannover hatte bereits die Pendlerpauschale gekippt. Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft waren in den vergangenen Tagen bei den Steuerbehörden bereits massenhaft Einsprüche eingegangen.
50 Milliarden Euro Kosten für den Staat?
Die Bundesregierung hat weiterhin keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des im Zuge der deutschen Einheit eingeführten Zuschlages. Falls das Verfassungsgericht der Klage eines Angestellten stattgeben sollte, bekommen die Steuerzahler mit der Vorläufigkeitsregelung den "Soli" automatisch zurückerstattet. Dies würde den Staat bislang voraussichtlich mehr als 50 Milliarden Euro kosten.
Die bundesweite Abgabe von 5,5 Prozent auf Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld von Arbeitnehmern und Unternehmen spült dem Bund in diesem Jahr voraussichtlich rund zwölf Milliarden Euro in die Kassen. Experten rechnet mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts erst 2011.