In der Februar-Ausgabe von "Finanztest" weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass Banken bei laufenden Verträgen verpflichtet sind, den variablen Zinssatz zu senken, wenn sich ihre Refinanzierungsbedingungen verbessern. Dies hatte der Bundesgerichtshof schon 1986 (Aktenzeichen III ZR 195/84) entschieden.
Auch Banken kriegen günstig Geld
"Die Banken kommen zurzeit ohne Zweifel günstiger ans Geld", so die Verbraucherschützer. Hintergrund: Die Europäische Zentralbank hat jüngst den Hauptrefinanzierungssatz um einen halben Prozentpunkt auf 2,75 Prozent gesenkt. Das ist der Zinssatz, zu dem die Banken bei der Zentralbank gegen Hinterlegung von Sicherheiten kurzfristig Geld aufnehmen können. "Geld mit einer Laufzeit von drei Monaten wird am europäischen Geldmarkt zurzeit um gut einen halben Prozentpunkt billiger gehandelt als im Juni vergangenen Jahres", berichtet die Stiftung Warentest weiter.
Vorteile an Kunden weitergeben
Diese Vorteile dürften Banken bei laufenden Kreditverträgen nicht für sich behalten, um zum Beispiel eine maue Ertragslage aufzubessern. Maßstab für Zinsanpassungen - nach oben wie nach unten - sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur die Refinanzierungskonditionen. "Kreditkunden sollten sich daher an ihre Bank wenden und eine rasche Zinssenkung fordern. Denn wenn der Kunde nicht aktiv wird, passiert häufig nichts."
Individuelle Kreditangebote statt Standardzinsen
Wer künftig einen Kredit haben möchte, sollte nicht einfach nur die Standardkonditionen der Banken vergleichen. Entsprechend der neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht - auch bekannt als "Basel II"- könnte jeder Kunde künftig ein individuelles Angebot bekommen. "Günstige Zinsen für Besserverdiener mit solider Finanzlage, hohe Zinsen für Kleinverdiener mit geringerer Bonität", sind die Folge, so die Verbraucherschützer. Zu den individuellen Risikomerkmalen jedes einzelnen Kunden kommen darüber hinaus so genannte Gruppenmerkmale, die der Betroffene kaum beeinflussen kann: "Etwa wenn bestimmte Berufsgruppen oder Kunden mit Wohnadresse in einfachen Stadtteilen Zinsaufschläge zahlen sollen." Die neuen Baseler Richtlinien müssen allerdings erst bis Ende 2006 umgesetzt werden.