NEUE STEUER Die Bauabzugssteuer ist da

Seit dem 1. Januar gibt es eine neue Steuer: Die Bauabzugssteuer macht Vermieter und Unternehmer zu potenziellen »Steuereintreibern« fürs Finanzamt.

Im Januar 2002 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Privatleuten und dem Baugewerbe noch Verdruss bereiten könnte: Die Bauabzugssteuer. Sie macht nicht nur bauwillige Unternehmer, sondern auch so manchen Vermieter zu »Steuereintreibern« fürs Finanzamt.

Ab sofort dürfen Rechnungen für Bauleistungen nur noch zu 85 Prozent bezahlt werden. Der Bauherr muss sich selbst darum kümmern, die neue Steuer von 15 Prozent inklusive Umsatzsteuer herauszurechnen und direkt ans Finanzamt der Handwerkerfirma zu überweisen. Oder sich eine Freistellungsbescheinigung von der Baufirma vorlegen lassen. Geht etwas schief, kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden.

Wer vermietet, hat schlechte Karten

Grundsätzlich gilt zwar: Wer sein Privathäuschen umbauen, renovieren oder neu eindecken lässt, hat mit der Neuerung nichts zu tun. Auch private Immobilienbesitzer, die »nur« ein oder zwei Appartments vermieten, sind fein raus. Nicht in der Ausnahmeregelung explizit berücksichtigt sind dagegen Vermieter von möblierten Zimmern, von Garagen oder KfZ-Stellplätzen. Oder etwa Freiberufler, die ihr Haus überwiegend gewerblich nutzen. Bei größeren Bauvorhaben wird dann das Finanzamt auf den Plan treten.

Denn das Gesetz verlangt: Mit der neuen Steuer muss sich der beschäftigen, der größere Bauarbeiten für sein Unternehmen in Auftrag gibt. Dazu gehören laut Stiftung Warentest auch Kleinunternehmer, Selbständige im Nebenjob, pauschal versteuernde Land- und Forstwirte sowie Kapitalanleger, die aus mindestens drei Wohnungen Mieteinkünfte erzielen. Ausnahmen gibt es nur noch bei Kleinaufträgen. Die Bagatellgrenze liegt für Vermieter bei 15.000 Euro im Jahr, für Freiberufler und Selbständige bei 5.000 Euro.

Das richtige Mittel gegen die Schwarzarbeit?

Ob das eigentliche Ziel des Gesetzes, Schwarzarbeit am Bau einzudämmen, tatsächlich erreicht werden wird, scheint fraglich. Im Gegenteil: So mancher Experte befürchtet ein Mehr an Schwarzarbeit, weil private Auftraggeber möglicherweise lieber ohne Rechnung umbauen ließen statt sich mit lästigem Formularkram abzuplagen.

Konfusion und Mehrarbeit

Dass das Gesetz auf jeden Fall eine Menge Konfusion und Mehrarbeit auslösen dürfte, ist klar. »Noch haben die meisten Leute kein Wort von der neuen Steuer gehört«, sagt Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale Stuttgart. Er nennt die Neuerung »ein ziemliches Risiko«. »Voll daneben«, betitelt auch »Finanztest« (Januarausgabe) die Extra-Last im Bürokratiedschungel.

Wen die Steuereintreibepflicht trifft, der muss sich auf viel Papierkram einstellen. So muss der 15-prozentige Steuerbetrag aus der Rechnungssumme inklusive Umsatzsteuer errechnet werden. Ist der Betrag zu niedrig, muss der Falschrechner dafür haften. Zugleich muss das zuständige Finanzamt der Handwerksfirma ausfindig gemacht werden.

Auch das amtliche Extra-Formular fehlt nicht

Dort muss die Steuer bis zum 10. des Monats, nachdem die Rechnung oder ein Abschlag bezahlt wurde, angemeldet werden. Mit amtlichen Extra-Formular. Dann muss das Geld überwiesen werden. Fristverlängerungen gibt es nicht. Der Fiskus rechnet die Summe auf die fälligen Steuern der Baufirma an. Und dann gilt es noch, der Baufirma eine detaillierte Abrechnung über die geleistete Hilfestellung fürs Finanzamt vorzulegen.

Experten raten schon jetzt, sich auf jeden Fall auch um eine Freistellungsbescheinigung durch die Baufirma zu bemühen. Die stellt das Finanzamt allerdings nur dem Betrieb aus, der seine Steuern pünktlich zahlt.

Berrit Gräber, AP